VDStra.-Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten  
 

 

               

Informationen zum

 Ausbildungsberuf Straßenwärter/in

Straßenwärter/in: Zugang


Zugang zur Tätigkeit

In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit eine abgeschlossene Berufausbildung als Straßenwärter/in gefordert.

Fachkräften mit einschlägigen Berufsabschlüssen, vor allem aus den Bereichen Tief- bzw. Straßenbau ist der Zugang zur Tätigkeit unter Umständen ebenfalls möglich.


Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten

In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit ein Abschluss in dem hier genannten Zugangsberuf gefordert.

Zugangsberuf:

  • Straßenwärter/in

Zugangsberufe aus der ehemaligen DDR:

  • Facharbeiter/in für Straßenbautechnik - Spezialisierungsrichtung Straßeninstandhaltung und Straßenwinterdienst
  • Straßenbaufacharbeiter/in - Spezialisierungsrichtung Straßeninstandhaltung


Sonstige Zugangsbedingungen
Sonstige Zugangsvoraussetzungen:

Für Körperbehinderte mit Geh- und Stehbehinderung oder mit Einschränkungen beim beidhändigen Arbeiten ist der Zugang zur Gesamttätigkeit aufgrund der hohen körperlichen Belastungen und Anforderungen (überwiegend mittelschwere, zeitweise schwere Arbeit, zum Teil Zwangshaltungen wie Bücken, Knien, Hocken) in der Regel nicht möglich.

Sonstige Zugangsqualifizierungen:

Führerschein für Pkw und Lkw erforderlich.

 

 

Ausbildungsberuf Straßenwärter/in -Informationen

Leistungsheft für den Betriebsdienst an Straßen

Ausbildung zum Straßenwärtermeister

Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik

Arbeitsmaterial für die Berufsschule (Sachsen)

Führerscheinausbildung

dbb- Ausbildungsbroschüren

Neuordnung der Berufsausbildung, Plattform mit guten Perspektiven

Ein Tag im Sommerdienst                                Ein Tag im Winterdienst

   

 Azubi-Online-Tagebuch

Ein ganz normaler Sommertag in einer Autobahnmeisterei

 Straßenunterhaltung anno dazumal


Historische Berufsszene
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