Zugang zur Tätigkeit
In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit eine abgeschlossene Berufausbildung als Straßenwärter/in
gefordert.
Fachkräften mit
einschlägigen Berufsabschlüssen, vor allem aus den Bereichen Tief-
bzw. Straßenbau ist der Zugang zur Tätigkeit unter Umständen
ebenfalls möglich.
Zugangsberufe/Zugangstätigkeiten
In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit ein Abschluss in dem hier genannten Zugangsberuf gefordert.
Zugangsberuf:
Zugangsberufe aus der ehemaligen DDR:
- Facharbeiter/in für Straßenbautechnik -
Spezialisierungsrichtung Straßeninstandhaltung und
Straßenwinterdienst
- Straßenbaufacharbeiter/in - Spezialisierungsrichtung
Straßeninstandhaltung
Sonstige Zugangsbedingungen
Sonstige Zugangsvoraussetzungen:
Für
Körperbehinderte mit Geh- und Stehbehinderung oder mit
Einschränkungen beim beidhändigen Arbeiten ist der Zugang zur
Gesamttätigkeit aufgrund der hohen körperlichen Belastungen und
Anforderungen (überwiegend mittelschwere, zeitweise schwere Arbeit, zum
Teil Zwangshaltungen wie Bücken, Knien, Hocken) in der Regel nicht
möglich.
Sonstige Zugangsqualifizierungen:
Führerschein für Pkw und Lkw erforderlich.