Warnstreikaktion 27.Januar 2009 in Potsdam  
 

 

    
            

 

Nach Abbruch der Tarifverhandlungen für Landesbeschäftigte
–Straßenwärter-Demo in Potsdam

Am Tag nach dem ergebnislosen Abbruch der Tarifverhandlungen für die Landesbeschäftigten, haben am 27. Januar rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Straßen- und Autobahnmeistereien, die aus ganz Ostdeutschland nach Potsdam gekommen sind, gegen die Verweigerungshaltung der Arbeitgeber von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) protestiert, die den Gewerkschaften auch beim zweiten Termin kein tragfähiges Angebot vorgelegt hatten.

 

   

„Wir lassen uns die Blockadehaltung der Arbeitgeber nicht gefallen – Unsere 8 Prozent sind gerecht!“

„Diese Blockadehaltung der Arbeitgeber lassen wir uns nicht gefallen. Deshalb stehen wir heute hier und sagen: So nicht, Herr Möllring!“, warnte der stellvertretende Vorsitzende der dbb tarifunion und Vorsitzende der Gewerkschaft der Straßenwärterinnen und Straßenwärter VDStra. Siegfried Damm den TdL-Verhandlungsführer Hartmut Möllring. „Unsere 8 Prozent sind gerecht“, rief Damm unter dem Applaus der Kundgebungsteilnehmer, die sich zur Mittagszeit vor dem brandenburgischen Finanzministerium versammelt hatten.
 
Der stellvertretende Vorsitzende der dbb tarifunion erinnerte die Demonstranten daran, dass der Protestmarsch in Potsdam Teil einer Vielzahl bundesweiter Warnstreiks und Demonstrationen ist, die bis zur dritten Verhandlungsrunde am 14. Februar durchgeführt werden: „So spüren die Bürger im gesamten Bundesgebiet, was ein funktionierender öffentlicher Dienst. Ich bin sicher, dass die Sympathien der Bürger uns gehören und nicht denen, die nur die Rotstift-Rhetorik beherrschen.“


 
Der dbb ist in die Einkommensrunde 2009 mit der Forderung nach acht Prozent mehr Einkommen - mindestens jedoch 200 Euro gegangen. Für Auszubildende werden 120 Euro sowie deren Übernahme gefordert. Als gewerkschaftliches Dach aller Statusgruppen hatte der dbb auch in der zweiten Verhandlungsrunde klargestellt, dass eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich unabdingbar ist.

             

         
 
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