Warnstreikaktion 25.Februar 2009
 in Kiel
 
 

 

    
            

 
 
 

Landesbeschäftigte demonstrieren in Kiel –
Frank Stöhr: „Leistung muss anerkannt werden!“

Mehr als 4500 Straßenwärter, Lehrer, Polizisten, Krankenschwestern und Verwaltungsangestellte demonstrierten am 25. Februar 2009 vor dem Kieler Landtag, um ihre Einkommensforderung in der Tarifrunde 2009 zu bekräftigen. „Wir lassen uns die Blockadehaltung der Landesregierungen nicht länger gefallen. Sie ist wie ein Tritt vors Schienbein der Beschäftigten“, sagte Frank Stöhr, dbb Verhandlungsführer in der Tarifrunde für die Landesbeschäftigten. Die Verhandlungen werden am 28. Februar 2009 in Potsdam fortgesetzt. „Wir dürfen den öffentlichen Dienst nicht ausbluten lassen. Seine Mitarbeiter sorgen dafür, dass Bildung, Sicherheit und Pflege der Bevölkerung nicht zur Ramschware werden“, so Stöhr. 

 

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Stöhr forderte die Arbeitgeber auf, endlich eine faire Tarifpolitik zu machen, die auch die Sorgen der Beschäftigten mit einbeziehe: „Das vorliegende Angebot ist blanker Hohn. Im Jahre 2010 gäbe es nichts. 2010 wäre dann ein neuerliches Nullrundenjahr.“ Damit setze die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Rotstiftpolitik der vergangenen Jahre nur weiter fort: „Die Beschäftigten in den Landesverwaltungen haben bereits hohe Reallohnverluste hingenommen. Von 2003 bis heute beläuft sich das Minus auf rund acht Prozent. Das ist alles andere als leistungsfördernd“. An die Adresse des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen gerichtet sagt Stöhr: „Hier in Schleswig-Holstein trägt die Landesregierung diesen Kurs vorbehaltlos mit. Deshalb unsere klare Botschaft: Herr Carstensen, sorgen Sie dafür, dass Leistung anerkannt wird.
“Der dbb ist in die Einkommensrunde 2009 mit der Forderung nach acht Prozent mehr Einkommen – mindestens jedoch 200 Euro – gegangen. Für Auszubildende wurden 120 Euro sowie deren Übernahme gefordert. Als gewerkschaftlicher Dachverband aller Statusgruppen hat der dbb klargestellt, dass eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich unabdingbar ist.
 
 
 
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