Verdienst/Einkommen
Das Einkommen der Beschäftigten von Bund und Kommunen richtet sich nach
der Eingruppierung in die Entgeltgruppen und Stufen des Tarifvertrags
für den öffentlichen Dienst (TVöD), der am 1. Oktober 2005 in Kraft
getreten ist. Manche Einrichtungen und Arbeitgeber lehnen ihre
Vergütungen an die Vereinbarungen im öffentlichen Dienst an. Auch in der
privaten Wirtschaft haben Tarifverträge einen maßgeblichen Einfluss auf
den Verdienst. Einkommen werden aber auch unabhängig von Tarifverträgen
vereinbart.
Die Zuordnung zu den tariflichen Vergütungsgruppen hängt beispielsweise
davon ab, welche Ausbildung vorliegt, ob Fortbildungen absolviert
wurden, wie komplex die Aufgaben sind, wie groß die Verantwortung ist
und welche beruflichen Erfahrungen vorliegen. Auch regionale und
branchenspezifische Faktoren spielen eine Rolle bei der Einkommenshöhe.
Die hier genannten beispielhaften Grundvergütungen sollen der
Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen
vermitteln. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Tarifbereich öffentlicher Dienst, Tarifgebiet West
Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5, Stufe 3 bis Stufe 6,
erhalten Beschäftigte bei den Kommunen ein Monatsbruttoentgelt von €
2.082 bis € 2.304. Das Erreichen der jeweils nächsten Stufe ist von den
Zeiten ununterbrochener Tätigkeit in der Entgeltgruppe und der Leistung
abhängig.
Quellen:

Entgelttabellen zum TVöD und TV-L sowie Rechner zu Strukturausgleichen
ab Oktober 2007
Angestellte Land Hessen (gültig 1. April 2008)
Arbeiter Land Hessen (gültig ab 1. April 2008)