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VBL-Zusatzversorgung:

Besitzstand garantiert

Zusatzrenten werden künftig alljährlich im Juli um ein Prozent erhöht.

 Rückwirkend zum 1. Januar 2oo1 haben die Tarifvertragsparteien die Zusatzversorgung für (ehemalige) Behördenangestellten und –arbeiter auf eine neue Grundlage gestellt. Die Bindung an die Beamtenversorgung existiert nicht mehr. Berechnet wird die Rente künftig nach Punkten, die sich ergeben aus der Zahl der Versicherungsjahre, der Höhe des Entgelts und einem Altersfaktor. Für alle VBL-Rentner, die am 31. Dezember 2ooo bereits Rentner waren, bleibt der Besitzstand gewahrt. Sie erhalten künftig jährlich zum 1. Juli eine Erhöhung ihrer VBL-Rente von 1 Prozent. Für Erwerbstätige werden zum gleichen Stichtag die Anwartschaften ermittelt.

Überleitung von Renten

Wer also Anfang 2oo1 schon eine Zusatzrente bezog, für den bleibt es weitgehend bei dem bisherigen Rechtszustand. Im Einzelnen:


· Die Höhe der am 31. Dezember 2001 zahlbaren Versorgungs- bzw. Versicherungsrenten bzw. Hinterbliebenenrenten wird festgestellt.

· Die nach 1.) festgestellten Versorgungs-, Versicherungs-, Hinterbliebenenrenten werden – vorbehaltlich der am Tag vor in Kraft treten dieses Tarifvertrages geltenden Regelungen über die Nichtzahlung und das Ruhen – als Besitzstandsrenten weitergezahlt.

· Die festgestellten Besitzstandsrenten werden, beginnend ab dem Jahr 2002 zum 1. Juli eines jeden Jahres um 1 v. H. dynamisiert.

· a) die abbaubaren Ausgleichsbeträge werden jeweils in Höhe des Dynamisierungsgewinns abgebaut,
b) die nicht abbaubaren Ausgleichsbeträge werden nicht dynamisiert.

Mit diesen Übergangsregelungen für die am 31. Dez. 2001 bereits Rentenberechtigten ist infolge Aufgabe des sog. Gesamtversorgungssystems die Umrechnung der zum 1. Juli eines jeden Jahres wirksam werdenden Rentenanpassung aus der gesetzlichen Sozialversicherung (BfA, LVA-Renten) hinfällig geworden! Dieser Anpassungsgewinn verbleibt nun also in den Taschen der Versorgungsrentner! Damit ist ein Anlass zur alljährlichen Aufregung und zum Nichtverstehen der Anrechnungsmaßnahme endlich aus der Welt geschafft. Unsere Mitglieder, die bisher betroffen waren, dürfen es dankbar zur Kenntnis nehmen.


Das neue System

Künftig wird die Zusatzrente nach Art einer Betriebsrente in Anlehnung an das System der gesetzlichen Rente in Form von “Versorgungspunkten” erworben. Jeder Versorgungspunkt ist 4 Euro wert. Dabei wird das versorgungspflichtige Jahresentgelt (einschließlich Jahressonderzahlung) durch 12 dividiert und in Bezug gesetzt zu einem “Referenzentgelt” in Höhe von monatlich 1.ooo Euro. Der so ermittelte Wert mit einem “Altersfaktor” multipliziert, der sich aus einer Tabelle ergibt. Ein Fachmann hat folgendes Beispiel gebildet: Ein 4ojähriger Behördenangestellter erzielt ein Jahresentgelt von 3o.ooo Euro. Das entspricht einem Monatsbetrag von 2.5oo Euro, das 2,5fache des Referenzentgeltes. Es wäre zu multiplizieren: 2,5 x 1,5 (Altersfaktor für einen 4ojährigen) = 3,75 Punkte x 4 Euro (je Punkt) = 15 Euro. In diesem Jahr hat der Angestellte seine Zusatzrente um 15 Euro erhöht. Diese Zusatzrente ist unabhängig von der gesetzlichen Rente der LVA oder BfA.

Bisherige Anwartschaften

Für alle Erwerbstätigen wird ermittelt, welche Anwartschaften sie zum 31. Dezember 2oo1 erworben hatten, und zwar nach dem Verfahren, nach der eine unverfallbare Anwartschaft bei vorzeitigem Ausscheiden errechnet wird. Die anzurechnende gesetzliche Rente wird nach einem Näherungsverfahren angesetzt. Dabei ist für Pflichtversicherte des Tarifgebiets West, die am 1. Januar 2oo2 das 55. Lebensjahr vollendet hatten, die sogenannten “rentennahen Jahrgänge”, zu berechnen, welche Versorgungsrente sie bei Vollendung des 63. Lebensjahres erhalten hätten; auch die anzurechnende gesetzliche Rente muss vom Rentenversicherungsträger ermittelt und angerechnet werden.

 

 

 

 




 

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