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  TV-L in Hannover unterzeichnet  

                                                             

 

TV-L in Hannover unterzeichnet -
Stöhr: Neues Tarifrecht gibt Rechtssicherheit und Gestaltungsmöglichkeiten

Die öffentlich Beschäftigten der Länder haben ein neues Tarifrecht. Formell unterzeichnet wurde der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L),  der seit 1. November 2006 für alle Bundesländer mit Ausnahme Hessens und Berlins gilt, am 8. November in Hannover vom niedersächsischen Finanzminister Hartmut Möllring als Chef der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), Frank Stöhr, Vorsitzender der dbb tarifunion, und ver.di-Chef Frank Bsirske. Mit der Unterzeichnung wurde der Schlusspunkt hinter einer der härtesten Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Dienst gesetzt.

Mit dem TV-L sei ein „Kompromiss im besten Sinne des Wortes“ erreicht worden, betonten beide Seiten. Der fortdauernde Flächentarifvertrag gebe Rahmenvorgaben, die zwischen Rostock und München gleichermaßen gelten. Zugleich biete er die Möglichkeit, länderspezifische Besonderheiten flexibel zu regeln.

Frank Stöhr bezeichnete den TV-L als „elastischen Tarifvertrag“. „Er sichert die Rechte der Beschäftigten und trägt zugleich entscheidend dazu bei, dass öffentliche Dienstleistungen konkurrenzfähig bleiben“, sagte der Chef der dbb tarifunion. Das neue Tarifrecht diene dem Erhalt hochwertiger Arbeitsplätze im öffentlichen Sektor. „Das werten wir als großen Erfolg“, sagte Stöhr. „Unser Ziel war und ist es, den Krankenschwestern, Lehrern, Polizisten, den Beschäftigten in den Finanzämtern und Verwaltungen, den Straßenwärtern und allen im Landesdienst beschäftigten Kolleginnen und Kollegen endlich wieder Rechtssicherheit zu geben.“

Der Chef der dbb tarifunion zeigte sich zuversichtlich, „dass sich auch Hessen den Notwendigkeiten eines modernen Tarifrechts nicht verschließen und bei der Prüfung des TV-L entdecken wird, dass dieser den Notwendigkeiten entspricht.“

 

 
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