Tarifverhandlungen für eine neue Entgeltordnung im Länderbereich  
 

 

                

                

Tarifverhandlungen für eine neue Entgeltordnung im Länderbereich
„So vielfältig wie der Öffentliche Dienst!“ (12.11.2009)

„Unsere Verhandlungen mit den Ländern verlaufen konstruktiv, aber nicht eben schnell. Das geht auch gar nicht. Denn die Verhandlungen sind so vielfältig wie der Öffentliche Dienst selbst“, resümiert Helmut Overbeck, Stellvertretender Vorsitzender der dbb tarifunion und bei den Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) dbb-Verhandlungsführer.

„Wir nehmen jedes Berufsbild, jedes Tätigkeitsmerkmal und jeden Aufstieg einzeln in die Hand. Bisher liegen wir mit unserer Arbeit im Soll.“ In den letzten Wochen fanden in dichter Folge die Verhandlungsrunden mit der TdL zu einer Entgeltordnung des TV-L (Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder) statt, die letzte Runde vom 10. bis 12. November 2009 in Düsseldorf. Weiter im aktuellen Flugblatt der dbb tarifunion.

Knut Bredendiek, Geschäftsführer und Verhandlungsführer der TdL, und Helmut Overbeck, Stellvertretender Vorsitzender und Verhandlungsführer der dbb tarifunion, im Gespräch

Verhandlungsfahrplan

Grundlage der Verhandlungen ist die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 1. März 2009. Der Weg zu einer neuen Entgeltordnung soll in zwei Schritten vollzogen werden: 

1. Schritt: Bereinigung der bisherigen Eingruppierungsmerkmale und Integration dieser Merkmale in die Entgeltgruppen
des TV-L. In Kraft setzen dieser bereinigten Entgeltordnung.
 
2. Schritt: Verhandlungen über ein neues Eingruppierungsmodell und Erprobung eines so gesondert vereinbarten Modells.
Die Verhandlungen befinden sich derzeit innerhalb des ersten Schritts. 

Detailarbeit

Somit werden zunächst veraltete und gegenstandslos gewordene Tätigkeitsmerkmale bereinigt.

Unterstützt von einer Sondierungskommission aus dbb tarifunion und DGB- Gewerkschaften wurde hierzu im kleinen Kreis mit der Arbeitgeberseite verhandelt. Tätigkeitsmerkmale aus den unterschiedlichsten Bereichen wurden begrifflich auf den Prüfstand gestellt und bei Bedarf an die aktuelle Arbeitswelt angepasst.

Nicht mehr im Öffentlichen Dienst vorhandene Tätigkeitsmerkmale werden gestrichen. Neben der reinen Anpassung ist es wesentliches gewerkschaftliches Ziel, dass der materielle Wert der Aufstiege des BAT Berücksichtigung finden.

Konsequenzen

Für die dbb tarifunion ist klar:
 
Ein Inkrafttreten der bereinigten Entgeltordnung darf nicht zu Rückgruppierungen
führen. Dies wurde gegenüber der Arbeitgeberseite unmissverständlich zum Ausdruck
gebracht. Eine Überarbeitung der entsprechenden Regelungen des Übergangsrechts wird
daher erforderlich sein. An verschiedenen Stellen des Überleitungs- und Übergangsrechts sind Besitzstandszahlungen
„bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung“ befristet. Die im jetzigen
ersten Schritt zu vereinbarende Entgeltordnung darf nicht zu einem Stopp für diese befristeten
Besitzstandszahlungen führen. Hierunter fallen beispielsweise Techniker-, Meister- und Programmiererzulagen.

 

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