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Die dbb tarifunion hat sich jeweils
mit dem Bund und der VKA tarifvertraglich über die Einmalzahlungen
geeinigt. Die Auszahlung der in Potsdam vereinbarten Einmalzahlungen
ist somit rechtlich abgesichert. Daneben hat sich die dbb tarifunion
mit den Vertretern von Bund und Kommunen über die tarifliche
Ausgestaltung der Jahressonderzahlung für die Jahre 2005 und 2006
und 2007 geeinigt. Außerdem einigten sich die Tarifvertragsparteien
auf eine verbindliche Zuordnung der vorhandenen Beschäftigten zu den
Entgeltgruppen des TVöD.
Einmalzahlungen
Für die Beschäftigten des Bundes
insgesamt gilt:
Die unter den BAT/BAT-O und MTArb/MTArb-O
fallenden Beschäftigten erhalten für die Jahre 2005, 2006 und 2007
jeweils eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Im Jahr 2005
erfolgt die Zahlung in Höhe von jeweils 100 Euro mit den Bezügen für
April, Juli und Oktober 2005. In den Jahren 2006 und 2007 erfolgt
die Zahlung in Höhe von jeweils 150 Euro mit den Bezügen für die
Monate April und Juli. Die unter den Mantel-TV Azubi/Mantel-TV
Azubi-O, Mantel-TV Schü/Mantel-TV Schü-O, und TV Prakt/TV Prakt-O
fallenden Beschäftigten erhalten jeweils eine Einmalzahlung in Höhe
von 100 Euro, die mit den Bezügen für den Monat Juli für die Jahre
2005, 2006 und 2007 ausgezahlt wird.
Für die Beschäftigten im Bereich
der VKA Tarifgebiet West gilt:
Die unter den BAT/BMT-G fallenden
Beschäftigten erhalten für das Jahr 2005 eine Einmalzahlung in Höhe
vom 300 Euro, die in Teilbeträgen in Höhe von jeweils 100 Euro mit
den Bezügen für April, Juli und Oktober 2005 ausgezahlt wird. Die
unter den Mantel-TV Azubi, Mantel-TV Schü und TV Prakt fallenden
Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, die
mit den Bezügen für Juli 2005 ausgezahlt wird. Die
Redaktionsverhandlungen zu den Einmalzahlungen für die Jahre 2006
und 2007 werden im Rahmen der Verhandlungen zur Übertragung der
Entgelte des TVöD in den TV-V, TV-N und TV WW/NW stattfinden.
Für die Kommunalbeschäftigten im
Tarifgebiet Ost ist in Potsdam vereinbart worden, dass anstelle der
Einmalzahlungen in den Jahren 2005, 2006 und 2007 Anpassungsschritte
an die Westvergütung von je 1,5 Prozent treten.
Über den Fortgang der
diesbezüglichen Redaktionsverhandlungen wird die dbb tarifunion
zeitnah berichten.
Für die Beschäftigten von Bund und
VKA gilt:
Anspruch auf die jeweiligen
Teilbeträge haben diejenigen Beschäftigten, die an mindestens einem
Tag des jeweiligen Fälligkeitsmonats Anspruch auf Bezüge haben. Eine
Teilzahlung erfolgt auch an die Beschäftigten, die wegen der
Beschäftigungsverbote nach § 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 des
Mutterschutzgesetzes in dem jeweiligen Fälligkeitsmonat keine Bezüge
erhalten.
Teilzeitbeschäftigte erhalten den
Teilbetrag der Einmalzahlung, der dem Verhältnis der mit ihnen
vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zu der regelmäßigen
wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten
entspricht. Maßgebend sind die Verhältnisse am 1. des jeweiligen
Auszahlungsmonats.
Jahressonderzahlung
Auch bei den Jahressonderzahlungen
konnte sich die dbb tarifunion mit den Vertretern von Bund und
Kommunen auf tarifliche Regelungen einigen.
Die Beschäftigten im Bereich der
VKA erhalten im Jahr 2005 wie gewohnt ein Urlaubsgeld und eine
Zuwendung nach den derzeit geltenden Tarifverträgen. Diese bleiben
noch bis zum 31. Dezember 2005 in Kraft.
Aufgrund der Kündigung der
Tarifverträge über Urlaubsgeld und Zuwendung im Jahre 2003 wird bei
der Zahlung für das Jahr 2005 differenziert: Die Beschäftigten des
Bundes deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. August 2003 begründet
wurde erhalten wie gewohnt ein Urlaubsgeld und eine Zuwendung nach
Maßgabe der nachwirkenden jeweiligen Tarifverträge. Beschäftigte
deren Arbeitsverhältnis ab dem 1. August 2003 begründet wurde
erhalten im Jahr 2005 mit den Bezügen für den Monat November eine
Zuwendung in gleicher Weise (Anspruchsgrund und –höhe) wie im Jahr
2004.
Im Jahr 2006 erhalten dann alle
Beschäftigten bei Bund und Kommunen eine Jahressonderzahlung,
bestehend aus der Summe der derzeitigen tariflichen Zuwendung und
dem bisher entsprechenden Urlaubsgeld. Das bedeutet, dass der
Bemessungssatz bei Beschäftigten des Tarifgebiets West 82,14 Prozent
beträgt. Im Tarifgebiet Ost beträgt der Bemessungssatz 61,60
Prozent. Der Betrag erhöht sich um einen Betrag in Höhe von 255,56
Euro (Urlaubsgeld). Bei Beschäftigten, für die die Regelungen des
Tarifgebiet West Anwendung finden und denen am 1. Juli 2006 Entgelt
nach einer der Entgeltgruppen 1 bis 8 zusteht, erhöht sich der
Zusatzbetrag auf 332,34 Euro (Urlaubsgeld für Arbeiter und niedrige
Vergütungsgruppen). Für Teilzeitbeschäftigte gilt dieser
Zusatzbetrag entsprechend ihrer Teilzeitbeschäftigung. Die Summe der
Jahressonderzahlung erhöht sich für jedes Kind, für das
kinderbezogene Entgeltbestandteile gezahlt werden um 25,56 Euro.
Ab dem Jahr 2007 gilt, dass
Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen
einen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben. Diese beträgt im
Tarifgebiet West
in den Entgeltgruppen 1 bis
8 90 Prozent
in den Entgeltgruppen 9 bis
12 80 Prozent
und in den Entgeltgruppen 13 bis
15 60 Prozent
des in den Kalendermonaten Juli,
August und September durchschnittlich gezahlten Entgelts. Für
Beschäftigte, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung
finden, gelten diese Regelungen mit der Maßgabe, dass die
Bemessungssätze für die Jahressonderzahlung 75 Prozent der dort
genannten Prozentsätze betragen. Die Jahressonderzahlung wird
mit dem Entgelt für November ausgezahlt.
Zuordnung
der Beschäftigten zu den Entgeltgruppen des TVöD
Weitgehende Übereinkunft wurde
getroffen über die Zuordnung der vorhandenen Beschäftigten zu den
neuen Entgeltgruppen des TVöD im Rahmen der Überleitung.
Die Tariftexte sowie die Auflistung
der Zuordnung der Vergütungsgruppen in den TVöD sind als Anlage
diesem Rundschreiben beigefügt. Daneben werden sie auch auf der
Internetseite der dbb tarifunion veröffentlicht. Über weiter
Ergebnisse der Redaktionsverhandlungen werden wir Sie gewohnt
zeitnah unterrichten.
Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007
für den Bereich des Bundes
Tarifvertrag über eine Einmalzahlung im Jahr 2005
(VKA)- Tarifbereich West -
Tarifregelung Jahressonderzahlung Bund
Tarifregelung Jahressonderzahlung VKA
Tarifregelung Jahressonderzahlung gesamt ab 2007
Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den
Entgeltgruppen für am 30. September / 1. Oktober 2005 vorhandene
Beschäftigte (Bund)
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