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  Redaktionsverhandlungen zu Einmalzahlungen erfolgreich abgeschlossen  

Die dbb tarifunion hat sich jeweils mit dem Bund und der VKA tarifvertraglich über die Einmalzahlungen geeinigt. Die Auszahlung der in Potsdam vereinbarten Einmalzahlungen ist somit rechtlich abgesichert. Daneben hat sich die dbb tarifunion mit den Vertretern von Bund und Kommunen über die tarifliche Ausgestaltung der Jahressonderzahlung für die Jahre 2005 und 2006 und 2007 geeinigt. Außerdem einigten sich die Tarifvertragsparteien auf eine verbindliche Zuordnung der vorhandenen Beschäftigten zu den Entgeltgruppen des TVöD.

Einmalzahlungen 

Für die Beschäftigten des Bundes insgesamt gilt:

Die unter den BAT/BAT-O und MTArb/MTArb-O fallenden Beschäftigten erhalten für die Jahre 2005, 2006 und 2007 jeweils eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro. Im Jahr 2005 erfolgt die Zahlung in Höhe von jeweils 100 Euro mit den Bezügen für April, Juli und Oktober 2005. In den Jahren 2006 und 2007 erfolgt die Zahlung in Höhe von jeweils 150 Euro mit den Bezügen für die Monate April und Juli. Die unter den Mantel-TV Azubi/Mantel-TV Azubi-O, Mantel-TV Schü/Mantel-TV Schü-O, und TV Prakt/TV Prakt-O fallenden Beschäftigten erhalten jeweils eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, die mit den Bezügen für den Monat Juli für die Jahre 2005, 2006 und 2007 ausgezahlt wird. 

Für die Beschäftigten im Bereich der VKA Tarifgebiet West gilt:

Die unter den BAT/BMT-G fallenden Beschäftigten erhalten für das Jahr 2005 eine Einmalzahlung in Höhe vom 300 Euro, die in Teilbeträgen in Höhe von jeweils 100 Euro mit den Bezügen für April, Juli und Oktober 2005 ausgezahlt wird. Die unter den Mantel-TV Azubi, Mantel-TV Schü und TV Prakt fallenden Beschäftigten erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro, die mit den Bezügen für Juli 2005 ausgezahlt wird. Die Redaktionsverhandlungen zu den Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 werden im Rahmen der Verhandlungen zur Übertragung der Entgelte des TVöD in den TV-V, TV-N und TV WW/NW stattfinden.  

Für die Kommunalbeschäftigten im Tarifgebiet Ost ist in Potsdam vereinbart worden, dass anstelle der Einmalzahlungen in den Jahren 2005, 2006 und 2007 Anpassungsschritte an die Westvergütung von je 1,5 Prozent treten. Über den Fortgang der diesbezüglichen Redaktionsverhandlungen wird die dbb tarifunion zeitnah berichten. 

Für die Beschäftigten von Bund und VKA gilt:

Anspruch auf die jeweiligen Teilbeträge haben diejenigen Beschäftigten, die an mindestens einem Tag des jeweiligen Fälligkeitsmonats Anspruch auf Bezüge haben. Eine Teilzahlung erfolgt auch an die Beschäftigten, die wegen der Beschäftigungsverbote nach § 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes in dem jeweiligen Fälligkeitsmonat keine Bezüge erhalten.

Teilzeitbeschäftigte erhalten den Teilbetrag der Einmalzahlung, der dem Verhältnis der mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit zu der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten entspricht. Maßgebend sind die Verhältnisse am 1. des jeweiligen Auszahlungsmonats. 

Jahressonderzahlung 

Auch bei den Jahressonderzahlungen konnte sich die dbb tarifunion mit den Vertretern von Bund und Kommunen auf tarifliche Regelungen einigen.

Die Beschäftigten im Bereich der VKA erhalten im Jahr 2005 wie gewohnt ein Urlaubsgeld und eine Zuwendung nach den derzeit geltenden Tarifverträgen. Diese bleiben noch bis zum 31. Dezember 2005 in Kraft. 

Aufgrund der Kündigung der Tarifverträge über Urlaubsgeld und Zuwendung im Jahre 2003 wird bei der Zahlung für das Jahr 2005 differenziert: Die Beschäftigten des Bundes deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. August 2003 begründet wurde erhalten wie gewohnt ein Urlaubsgeld und eine Zuwendung nach Maßgabe der nachwirkenden jeweiligen Tarifverträge. Beschäftigte deren Arbeitsverhältnis ab dem 1. August 2003 begründet wurde erhalten im Jahr 2005 mit den Bezügen für den Monat November eine Zuwendung in gleicher Weise (Anspruchsgrund und –höhe) wie im Jahr 2004.

Im Jahr 2006 erhalten dann alle Beschäftigten bei Bund und Kommunen eine Jahressonderzahlung, bestehend aus der Summe der derzeitigen tariflichen Zuwendung und dem bisher entsprechenden Urlaubsgeld. Das bedeutet, dass der Bemessungssatz bei Beschäftigten des Tarifgebiets West 82,14 Prozent beträgt. Im Tarifgebiet Ost beträgt der Bemessungssatz 61,60 Prozent. Der Betrag erhöht sich um einen Betrag in Höhe von 255,56 Euro (Urlaubsgeld). Bei Beschäftigten, für die die Regelungen des Tarifgebiet West Anwendung finden und denen am 1. Juli 2006 Entgelt nach einer der Entgeltgruppen 1 bis 8 zusteht, erhöht sich der Zusatzbetrag auf 332,34 Euro (Urlaubsgeld für Arbeiter und niedrige Vergütungsgruppen). Für Teilzeitbeschäftigte gilt dieser Zusatzbetrag entsprechend ihrer Teilzeitbeschäftigung. Die Summe der Jahressonderzahlung erhöht sich für jedes Kind, für das kinderbezogene Entgeltbestandteile gezahlt werden um 25,56 Euro.

Ab dem Jahr 2007 gilt, dass Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen einen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung haben. Diese beträgt im Tarifgebiet West

in den Entgeltgruppen 1 bis 8                    90 Prozent

in den Entgeltgruppen 9 bis 12                  80 Prozent

und in den Entgeltgruppen 13 bis 15        60 Prozent

des in den Kalendermonaten Juli, August und September durchschnittlich gezahlten Entgelts. Für Beschäftigte, für die die Regelungen des Tarifgebiets Ost Anwendung finden, gelten diese Regelungen mit der Maßgabe, dass die Bemessungssätze für die Jahressonderzahlung 75 Prozent der dort genannten Prozentsätze betragen. Die Jahressonderzahlung wird mit dem Entgelt für November ausgezahlt.

 Zuordnung der Beschäftigten zu den Entgeltgruppen des TVöD 

Weitgehende Übereinkunft wurde getroffen über die Zuordnung der vorhandenen Beschäftigten zu den neuen Entgeltgruppen des TVöD im Rahmen der Überleitung.  

Die Tariftexte sowie die Auflistung der Zuordnung der Vergütungsgruppen in den TVöD sind als Anlage diesem Rundschreiben beigefügt. Daneben werden sie auch auf der Internetseite der dbb tarifunion veröffentlicht. Über weiter Ergebnisse der Redaktionsverhandlungen werden wir Sie gewohnt zeitnah unterrichten.

Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2005, 2006 und 2007 für den Bereich des Bundes

Tarifvertrag über eine Einmalzahlung im Jahr 2005 (VKA)- Tarifbereich West -

Tarifregelung Jahressonderzahlung Bund

Tarifregelung Jahressonderzahlung VKA

Tarifregelung Jahressonderzahlung gesamt ab 2007

Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 30. September / 1. Oktober 2005 vorhandene Beschäftigte (Bund)

 

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