Pendlerpauschale: Gesetzgebung jetzt
korrigieren
06.09.2007
Nachdem der Bundesfinanzhof ernstliche
Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale
angemeldet hat, fordert der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und
Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Dieter Ondracek, eine
Korrektur der entsprechenden Gesetzgebung.
In einem Schreiben an Bundesfinanzminister
Peer Steinbrück erinnerte Ondracek am 6. September 2007 daran, dass die
DSTG schon während des Gesetzgebungsverfahrens verfassungsrechtliche
Bedenken an der Regelung geäußert und auf die damit verbundenen
neuerlichen Belastungen für die Steuerverwaltung verwiesen hatte.
Diese prognostizierte Entwicklung sein nun
eingetreten, schreibt der dbb Vize. „Bereits im Rahmen des
Freibetragsverfahrens haben Finanzgerichte teilweise
verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Die Anordnung des
niedersächsischen Finanzgerichts, einen entsprechenden Freibetrag in der
Lohnsteuerkarte einzutragen, wurde vom zuständigen Finanzamt mit einer
Beschwerde angefochten.“ Das oberste deutsche Finanzgericht habe nunmehr
diese Beschwerde zurückgewiesen und gleichfalls verfassungsrechtliche
Zweifel geäußert.
„Die Zahl der Fälle im
Lohnsteuerermäßigungsverfahren ist noch überschaubar, aber bereits jetzt
wird erkennbar, dass im kommenden Jahr, in dem diese Problematik in der
Veranlagung relevant wird, kein Bescheid mehr unangefochten bleiben
wird. Eine neue Flut von Massenrechtsbehelfen wird die Finanzämter
überschwemmen“, warnte Ondracek. Deshalb müssten diese Tatbestände
gleich zu Beginn des Veranlagungszeitraums mit einem
Vorläufigkeitsvermerk versehen, oder - besser noch - die entsprechende
Gesetzgebung korrigiert werden.
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