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Pendlerpauschale: Gesetzgebung jetzt korrigieren

06.09.2007

Nachdem der Bundesfinanzhof ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kürzung der Pendlerpauschale angemeldet hat, fordert der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), Dieter Ondracek, eine Korrektur der entsprechenden Gesetzgebung.

In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück erinnerte Ondracek am 6. September 2007 daran, dass die DSTG schon während des Gesetzgebungsverfahrens verfassungsrechtliche Bedenken an der Regelung geäußert und auf die damit verbundenen neuerlichen Belastungen für die Steuerverwaltung verwiesen hatte.

Diese prognostizierte Entwicklung sein nun eingetreten, schreibt der dbb Vize. „Bereits im Rahmen des Freibetragsverfahrens haben Finanzgerichte teilweise verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Die Anordnung des niedersächsischen Finanzgerichts, einen entsprechenden Freibetrag in der Lohnsteuerkarte einzutragen, wurde vom zuständigen Finanzamt mit einer Beschwerde angefochten.“ Das oberste deutsche Finanzgericht habe nunmehr diese Beschwerde zurückgewiesen und gleichfalls verfassungsrechtliche Zweifel geäußert.

„Die Zahl der Fälle im Lohnsteuerermäßigungsverfahren ist noch überschaubar, aber bereits jetzt wird erkennbar, dass im kommenden Jahr, in dem diese Problematik in der Veranlagung relevant wird, kein Bescheid mehr unangefochten bleiben wird. Eine neue Flut von Massenrechtsbehelfen wird die Finanzämter überschwemmen“, warnte Ondracek. Deshalb müssten diese Tatbestände gleich zu Beginn des Veranlagungszeitraums mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen, oder - besser noch - die entsprechende Gesetzgebung korrigiert werden.

 

 
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