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Tarifeinigung mit der TdL- neue Arbeitszeiten ab 01.11.2006

 

                                                             

 

Tarifeinigung mit den Ländern

Neue Arbeitszeiten ab 1. November 2006

Im Eckpunktepapier, dass dbb tarifunion und Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 19. Mai 2006 in Potsdam vereinbart haben, wurde eine Neuregelung der Arbeitszeiten der westdeutschen Landesbeschäftigten ab 1. November 2006 festgelegt. Die Arbeitszeit wird künftig nach Ländern differenziert berechnet und festgelegt. In den östlichen Bundesländern bleibt es bei der 40-Stunden-Woche.

Es wurde folgende Berechnungsweise eingeführt:

Zum Stichtag 1. Februar 2006 wird für jedes Bundesland die tatsächliche Arbeitszeit ermittelt. Diese stellt den Durchschnitt der Arbeitszeiten aller Vollzeit-Tarifbeschäftigten (ohne Lehrer/-innen) eines Bundeslandes dar. Danach wird die Differenz zwischen dieser tatsächlichen Arbeitszeit und der 38,5-Stunden-Woche errechnet. Diese Differenz wird verdoppelt, wobei beim zweiten Zahlenwert eine Deckelung bei 0,4 Stunden greift. Der so errechnete Wert wird zu den 38,5 Stunden addiert.

Die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit wird in den nächsten Wochen für jedes Bundesland im Einvernehmen mit den Gewerkschaften ermittelt. Momentan ergibt sich folgende vorläufige Arbeitszeittabelle:

Bundesland tatsächliche Wochenarbeitszeit neue durchschnittliche Wochenarbeitszeit
Baden-Württemberg 39,05 39,45
Bayern 39,33 39,73
Bremen 38,90 39,30
Hamburg 38,76 39,02
Niedersachsen 38,98 39,38
Nordrhein-Westfalen 39,32 39,72
Rheinland-Pfalz 38,80 39,10
Saarland 38,90 39,30
Schleswig-Holstein 38,60 38,70

Für bestimmte Bereiche konnte eine Weitergeltung der 38,5-Stunden-Woche vereinbart werden. Ab 1. November 2006 gilt für alle Beschäftigten in folgenden Bereichen die 38,5-Stunden-Woche:

  • Beschäftigte, die ständig Wechselschicht- oder Schichtarbeit leisten
  • Beschäftigte an Universitätskliniken, Landeskrankenhäusern, sonstigen Krankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen
  • Beschäftigte in Straßen- und Autobahnmeistereien, in KFZ-Werkstätten, Theatern und Bühnen, bei Hafenbetrieben, bei Schleusen und im Küstenschutz
  • Beschäftigte in Einrichtungen für schwerbehinderte Menschen (Schulen, Heime) und in heilpädagogischen Einrichtungen sowie in Kindertagesstätten
  • Durch landesbezirkliche Vereinbarungen können weitere Beschäftigtengruppen einbezogen werden

Die neue durchschnittliche Wochenarbeitszeit in den Bundesländern ist trotzdem einzuhalten. Deshalb kann sich die Arbeitszeit für die anderen Beschäftigten entsprechend erhöhen.

Vorläufige Entgelttabelle zum TV-L West bei 38,5 Std./Woche

Vorläufige Entgelttabelle zum TV-L Ost bei 40,0 Std./Woche

 

 
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