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Tarifeinigung
mit den Ländern
Neue Arbeitszeiten ab 1. November 2006
Im Eckpunktepapier, dass dbb tarifunion und
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 19. Mai 2006 in Potsdam
vereinbart haben, wurde eine Neuregelung der Arbeitszeiten der
westdeutschen Landesbeschäftigten ab 1. November 2006 festgelegt. Die
Arbeitszeit wird künftig nach Ländern differenziert berechnet und
festgelegt. In den östlichen Bundesländern bleibt es bei der
40-Stunden-Woche.
Es wurde folgende Berechnungsweise eingeführt:
Zum Stichtag 1. Februar 2006 wird für jedes
Bundesland die tatsächliche Arbeitszeit ermittelt. Diese stellt den
Durchschnitt der Arbeitszeiten aller Vollzeit-Tarifbeschäftigten (ohne
Lehrer/-innen) eines Bundeslandes dar. Danach wird die Differenz
zwischen dieser tatsächlichen Arbeitszeit und der 38,5-Stunden-Woche
errechnet. Diese Differenz wird verdoppelt, wobei beim zweiten
Zahlenwert eine Deckelung bei 0,4 Stunden greift. Der so errechnete Wert
wird zu den 38,5 Stunden addiert.
Die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit wird in
den nächsten Wochen für jedes Bundesland im Einvernehmen mit den
Gewerkschaften ermittelt. Momentan ergibt sich folgende vorläufige
Arbeitszeittabelle:
|
Bundesland |
tatsächliche Wochenarbeitszeit |
neue durchschnittliche Wochenarbeitszeit |
|
Baden-Württemberg |
39,05 |
39,45 |
|
Bayern |
39,33 |
39,73 |
|
Bremen |
38,90 |
39,30 |
|
Hamburg |
38,76 |
39,02 |
|
Niedersachsen |
38,98 |
39,38 |
|
Nordrhein-Westfalen |
39,32 |
39,72 |
|
Rheinland-Pfalz |
38,80 |
39,10 |
|
Saarland |
38,90 |
39,30 |
|
Schleswig-Holstein |
38,60 |
38,70 |
Für
bestimmte Bereiche konnte eine Weitergeltung der 38,5-Stunden-Woche
vereinbart werden. Ab 1. November 2006 gilt für alle Beschäftigten in
folgenden Bereichen die 38,5-Stunden-Woche:
- Beschäftigte, die ständig Wechselschicht- oder
Schichtarbeit leisten
- Beschäftigte an Universitätskliniken,
Landeskrankenhäusern, sonstigen Krankenhäusern und psychiatrischen
Einrichtungen
-
Beschäftigte in Straßen- und Autobahnmeistereien, in KFZ-Werkstätten,
Theatern und Bühnen, bei Hafenbetrieben, bei Schleusen und im
Küstenschutz
- Beschäftigte in Einrichtungen für
schwerbehinderte Menschen (Schulen, Heime) und in heilpädagogischen
Einrichtungen sowie in Kindertagesstätten
- Durch landesbezirkliche Vereinbarungen können
weitere Beschäftigtengruppen einbezogen werden
Die neue durchschnittliche Wochenarbeitszeit in
den Bundesländern ist trotzdem einzuhalten. Deshalb kann sich die
Arbeitszeit für die anderen Beschäftigten entsprechend erhöhen.
Vorläufige
Entgelttabelle zum TV-L West bei 38,5 Std./Woche
Vorläufige
Entgelttabelle zum TV-L Ost bei 40,0 Std./Woche |