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  VERBAND DEUTSCHER STRASSENWÄRTER  

Musterintegrationsvereinbarung zur Eingliederung schwer behinderter Menschen
 

Eine Musterintegrationsvereinbarung zur Eingliederung schwer behinderter Menschen in Dienststellen und Betrieben kann im Bausteinkonzept ab sofort heruntergeladen werden.

Die Musterintegrationsvereinbarung entspricht der Bestimmung des Paragraphen 83 Sozialgesetzbuch IX (Bundesgesetzblatt I, Seite 1046).
Musterintegrationsvereinbarung zur Eingliederung schwer behinderter Menschen
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