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  Lohnsteuerhilfe  

Neuer Service für Straßenwärter 

 Der Verband Deutscher Straßenwärter (VDStra) bietet seinen Mitgliedern einen neuen Service an. In den Beratungsstellen des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine e. V. können VDStra-Mitglieder ihre Lohnsteuerangelegenheiten bearbeiten lassen, ohne Aufnahmegebühr zahlen zu müssen.  

Bei der Bearbeitung der Einkommens- bzw. Lohnsteuererklärungen sei jedoch ein jährlicher Betrag zu zahlen, der sich nach dem Jahreseinkommen richtet. Bei einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro beträgt der Betrag jährlich zwischen 80 und 100 Euro.

Bei Inanspruchnahme der Lohnsteuerhilfe müssen VDStra-Mitglieder ihren Mitgliedsausweis vorlegen.

Unter www.bdl-online.de kann der Standort der nächstgelegenen Beratungsstelle abgefragt werden.

  Jetzt Mitglied im VDStra. werden!