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Landesbezirklicher Tarifvertrag TVöD-NRW vereinbart

Die dbb tarifunion und der Kommunale Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV NW) haben sich auf einen landesbezirklichen Tarifvertrag zum TVöD (TVöD-NRW) geeinigt. Nach Inkrafttreten des TVöD zum 1. Oktober 2005 ist eine Überarbeitung und Anpassung der landesbezirklichen Tarifverträge notwendig geworden.

Die dbb tarifunion hat sich bei den Verhandlungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass die verhandelten landesbezirklichen Regelungen im Wesentlichen weiter gelten bzw. in den TVöD-NRW integriert werden.

Der Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Mitglied des KAV NW stehen und unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. Der Tarifvertrag enthält unter anderem Regelungen zum Bereitschaftsdienstentgelt, zu Leistungsentgelten und zum Jubiläumsentgelt. Eine spezielle Regelung zu Leistungsentgelten und Leistungszuschlägen war nötig, um Konflikten bei der Vereinbarung von Dienstvereinbarungen vorzubeugen. Für Beschäftigte, die im Kalenderjahr 2006 Leistungszuschläge erhalten haben, wurde eine umfassende Besitzstandsregelung erreicht.

Die Regelungen für Schulhausmeister (früher § 6 Buchstabe B BZT-A/NRW zu SR 2r BAT) konnten materiell gerettet werden. Da der TVöD den Begriff der Arbeitsbereitschaft nicht mehr kennt, sind die Arbeitszeitregelungen der Schulhausmeister entsprechend angepasst worden. Nunmehr darf die Summe aus Vollarbeit und Bereitschaftszeiten durchschnittlich 46,5 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Die Eingruppierungsregelungen für Schulhausmeister bleiben zunächst erhalten. Nach Inkrafttreten der noch zu verhandelnden Entgeltordnung werden auch die Eingruppierungsvorschriften für Schulhausmeister neu verhandelt.

Auch die Regelungen für Beschäftigte an Theater und Bühnen konnten im wesentlichen beibehalten werden, insbesondere bleibt zukünftig die Theaterbetriebszulage in gleicher Höhe erhalten.

Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft und kann mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres erstmalig zum 31. Dezember 2008 gekündigt werden

 
   
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