Forschungsbericht
"Lärmbelastung des
Straßenunterhaltungspersonals"
Schuberth, Camerer,
Werle, Zubrod
Anhand von audiometrischen Untersuchungsdaten,
die im Rahmen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen im
Zeitraum 85 - 94 gewonnen wurden, wird der aktuelle Gehörschaden und
die Gehörschadensentwicklung der Straßenwärter untersucht. Es zeigt
sich ein auf 38,5 Jahre alterskorrigierter Hörverlust von 17,5 dB (Ø
2,3 und 4 kHz), der zwischen den Arbeitnehmern im Rohbau (19,7 -
21,5 dB) und den Ausbaugewerken (16,8 - 17,3 dB) des Baugewerbes
liegt. Im durchschnittlichen Beobachtungszeitraum von 6,6 Jahren
beobachten wir bei den Straßenwärtern eine Zunahme des mittleren
Hörverlustes von 0,81 dB / Jahr auf dem rechten und 0,85 dB / Jahr
auf dem linken Ohr. Für Gehörschutzträger" wird diese Progression
mit 0,7 dB / Jahr gegenüber 1,0 dB / Jahr bei
Nichtgehörschutzträgern" ermittelt. 46 % der Straßenwärter tragen
keinen" oder nur gelegentlich" Gehörschutz. Die altersgeschichtete
Verteilung zeigt, daß mit zunehmendem Alter und ansteigendem
Hörverlust Gehörschutzmittel deutlich weniger benutzt werden.
Für Hörgeschädigte stellt sich ein
unverkennbarer Nachteil der Signalerkennbarkeit gegenüber
Normalhörenden vor allem dann dar, wenn ein starker Gehörschaden
vorliegt und gleichzeitig stark dämmender Gehörschutz getragen wird.
Sehr schlecht wird jedoch die Signalerkennbarkeit in den Bereichen
mit dem maximalen Hörverlust, die im Bereich des
Straßenunterhaltungspersonals gleichzeitig die Frequenzbereiche
sind, in denen signalgebende Hupen ihre höchsten Schallpegel haben.
So werden insbesondere diese Warnsignale schlecht wahrgenommen.
Personenbezogene Messungen wurden mit einer
Gesamtmeßdauer von 1300 h in allen relevanten Arbeitsbereichen
durchgeführt. Es werden - ohne Einsatz lärmemittierender
Arbeitsgeräte - Beurteilungspegel von durchschnittlich ca. 87 dB(A)
an den Autobahnen erreicht. Die höchsten Lärmpegel treten bei der
Häckseltätigkeit mit einem durchschnittlichen Beurteilungspegel von
101,3 dB(A), bei Mähen mit dem handgeführten Balkenmäher mit 94,2
dB(A), bei Arbeiten mit der Motorsäge mit 95,3 dB(A) sowie bei
Arbeiten mit dem Lichtraumprofilschneidegerät mit 93,2 dB(A) auf.
Bei Arbeiten mit anderen motorgetriebenen Arbeitsgeräten werden
durchschnittliche Beurteilungspegel über 85 bzw. 90 dB(A) gemessen.
Berechnungen anhand der ISO 1999 und
lärmbezogene Arbeitsbereichsanalysen ergeben mittlere
Jahresbeurteilungspegel" von 87,7 dB(A) (ISO 1999) und 87,9 dB(A)
(Arbeitsbereichsanalysen).
Es wird die Anwendung von flachdämmenden
frequenzneutralen Gehörschutz bei Arbeiten im verkehrsnahen Bereich
bis zu einem Beurteilungspegel von 95 dB(A) und einem Hörverlust bis
30 dB (Ø 2,3 und 4 kHz auf dem besser hörendem Ohr) empfohlen. Ab
einem Hörverlust > 30 dB bis 50 dB ist ein individueller
Gehörschutz, der eine ausreichende Signalerkennbarkeit
gewährleistet, anzupassen. Die ausreichende Signalerkennbarkeit ist
mittels einer Hörprobe zu überprüfen (DIN EN 457). Bei einem
Hörverlust > 50 dB wird der Einsatz von Mitarbeitern unter Anwendung
von Gehörschutz im verkehrsnahen Lärmbereich LAeq,8h = 85
- 95 dB(A) für bedenklich gehalten.
Für das Straßenunterhaltungspersonal ist aus
Sicherheitsgründen der spezifischen Auswahl von Gehörschutzmitteln
ein hoher Stellenwert beizumessen.
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