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Kooperation zwischen dbb und ver.di -

Gemeinsam lohnpolitischen Kurswechsel durchsetzen                                                                                                  23.07.2007

dbb beamtenbund und tarifunion und ver.di wollen ihre Zusammenarbeit für die kommende Tarifrunde intensivieren. „Ich bin zuversichtlich, dass wir bis August eine Kooperationsvereinbarung mit ver.di schließen können“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen dem „Handelsblatt“ (Ausgabe vom 23. Juli 2007). Konkret planen beide Gewerkschaften neben gemeinsamen Kampagnen und einer abgestimmten Lohnforderung erstmals auch eine gemeinsame Verhandlungsführung in den Tarifgesprächen mit den Arbeitgebern, berichtet das Blatt.

In den zum Jahresende beginnenden Tarifverhandlungen für die öffentlich Bediensteten in Bund und Kommunen wollen dbb tarifunion und ver.di einen lohnpolitischen Kurswechsel durchsetzen. „Unsere Mitglieder erwarten mit Recht, dass sich bei ihren Einkommen endlich wieder etwas tut“, sagte Heesen. Ein gemeinsames Auftreten sei „ein bewusstes Signal, um auch nach außen Stärke zu zeigen.“ Konkurrenz zwischen Gewerkschaften berge immer die Gefahr, dass man sich gegenseitig schwächt. „Daher würden wir eine große Chance vertun, wenn wir in dieser Runde eine engere Kooperation nicht zumindest einmal testen“, so Heesen.

In den vergangenen Jahren hatten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine ganze Reihe von Einschnitten hinnehmen müssen, darunter Arbeitszeitverlängerungen und Kürzungen bei den Sonderzahlungen. Als Folge der 2005 vereinbarten Tarifrechtsreform gab es für sie seither keine prozentualen Einkommenssteigerungen mehr.

Heesen bezifferte die Forderungen für die Einkommensrunde auf ein Volumen von „mindestens fünf Prozent“. Er erinnerte an die Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass die Regierung für eine faire Beteiligung der Arbeitnehmer am laufenden Konjunkturaufschwung sorgen wolle. „Angesichts weiter steigender Steuereinnahmen gehe ich fest davon aus, dass sich das ausdrücklich auch auf die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bezieht.“
 

 
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