Erfolg des VERBANDES DEUTSCHER STRASSENWÄRTER Keine automatische Kündigung bei
Berufsunfähigkeit
Arbeitsgericht Frankfurt/ Main 02.05.2003
Auch bei Berufunfähigkeit
darf ein Unternehmen nicht automatisch das Arbeitsverhältnis mit einem
Betroffenen beenden. Zu dieser Entscheidung kam das Arbeitsgericht
Frankfurt/ Main in einem im März 2003 bekannt gewordenen Urteil. Damit
gab das Gericht einem Straßenwärter Recht, der gegen das Land Hessen
geklagt hatte. Kurz nachdem ihm vom Amtsarzt eine dauerhafte
Berufsunfähigkeit attestiert worden war, hatte ihm das Land mitgeteilt,
dass es sein Arbeitsverhältnis für beendet betrachte.
Der Arbeitnehmer wies aber vor Gericht darauf hin, dass er vor Abschluss
der amtsärztlichen Untersuchung mit einer Weiterbildungsmaßnahme in
einem anderen Tätigkeitsfeld begonnen habe. Nach Ansicht der Richter
endet das Arbeitsverhältnis wegen Berufsunfähigkeit aber nur dann
automatisch, wenn der Arbeitnehmer einen Antrag auf Rente "schuldhaft
verzögert". Nimmt er dagegen an einer Weiterbildung teil, müsse der
Arbeitgeber zunächst deren Ergebnis abwarten.