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Gesundheitsgefahren durch Zecken

 
 

Gesundheitsgefahren durch Zecken

FSME und Borreliose

In Mitteleuropa sind die häufigsten durch Zeckenstiche übertragenen Krankheiten die Borreliose und die FSME. Ca. 30 - 50 % der Zecken sind Überträger für die Borreliose, ca. 0,01 - 1 % für FSME. In Deutschland erkranken jährlich ca. 60.000 Menschen an einer Borreliose und ca. 250 an einer FSME.

Zecken befinden sich in Höhen bis zu 2.000 m in Wald und Flur. Die Zecken werden vom Menschen von Pflanzen abgestreift. Sie sind hauptsächlich in den Monaten März bis September aktiv, jedoch auch an warmen Vorfrühlings- oder Spätherbsttagen. Nur ca. zwei Drittel aller Zeckenstiche werden bemerkt. Das Nichtbemerken schließt eine Erkrankung deswegen nicht aus!

FSME

Die FSME (Frühsommermeningoencephalitis) ist eine Viruserkrankung. Die Viren sitzen in den Speicheldrüsen der befallenen Zecken und gelangen praktisch sofort nach einem Stich in den menschlichen Körper.

Vorkommen

Fast im gesamten Süddeutschland sowie Österreich und östliches Europa ist die FSME verbreitet. Genaue Karten mit den betroffenen Gebieten finden sich im Internet auf der Homepage des Robert Koch-Institutes unter www.rki.de. Allerdings lässt sich auch in Regionen, die bisher als FSME-frei galten, eine Infektion nicht mit Sicherheit ausschließen. Das gilt besonders für Regionen, die an Risikogebiete grenzen.

Erkrankungsverlauf

Etwa 7 Tage nach dem Stich treten grippeähnliche Symptome auf. Nach einer beschwerdefreien Zeit von ca. 1-20 Tagen tritt dann bei einem Drittel der Erkrankten die 2. Erkrankungsphase mit einer Hirnhaut- oder gar Gehirnentzündung auf. Nervenlähmungen können auftreten. Bei ca. 10 % der Erkrankten bleiben dauerhafte und z.T. sehr ausgeprägte Schäden zurück, 1 - 2 % sterben.


Therapie, Impfung

Es gibt keine Therapiemöglichkeit, jedoch eine Impfung zur Vorbeugung.

Die heutigen Impfstoffe sind wesentlich besser verträglich als die alten. Das Impfschema ist wie folgt:
 


     

  • erste Impfung am Tag 0
     
  • zweite Impfung 3 Wochen später
     
  • dritte Impfung 9-12 Monate nach der ersten.
     
  • Auffrischung nach 3 Jahren notwendig
     


Es gibt jedoch Hinweise, dass ein Abstand von 5 Jahren ausreichend ist; in Österreich wird bereits so geimpft.

Infos im Internet

www.zecke.de
www.rki.de
www.die-reisemedizin.de
www.mvp.uni-muenchen.de

Dokumentation

Jeder Zeckenstich, der während der Arbeit erfolgt, muss im Verband- oder Fahrtenbuch dokumentiert werden. Dieser Nachweis ist wichtig, wenn im Erkrankungsfall die Frage gestellt wird, ob es sich um eine Berufskrankheit handelt oder nicht.

 

 

Borreliose

Die Borreliose ist eine durch Bakterien hervorgerufene Erkrankung. Die Bakterien halten sich v.a. im Darm der befallenen Zecke auf und werden meist erst 12 - 24 Stunden nach dem Stich übertragen. Wird die Zecke frühzeitig, z.B. am Arbeitsende, entdeckt und entfernt, kann in den meisten Fällen eine Infektion verhindert werden.

Vorkommen

In allen Regionen Deutschlands und Österreichs sowie in vielen europäischen Regionen kommt die Borreliose vor.

Erkrankungsverlauf

Es können verschiedene Krankheitsstadien auftreten, die zum Teil ineinander übergehen und auch nebeneinander auftreten. Am Anfang finden sich oft grippeähnliche Symptome. Innerhalb von Wochen bis Monaten nach dem Zeckenstich können Herz, Gelenk, Haut und Nevensystem befallen werden.

Bei ca. 60 % der an Borreliose Erkrenakten tritt frühestens 3 - 5 Tage nach dem Zeckenstich eine relativ scharf begrenzte, runde Hautrötung, die sog. Wanderröte (Erythema migrans) auf, die praktisch beweisend für eine Borreliose ist. Das Fehlen einer Wnderräte jedoch schließt eine Borreliose nicht aus! Die häufig direkt oder kurzfristig nach einem zeckenstich auftretenden kleine, oft juckende Hautrötung (vergleichbar wie nach einem Mückenstich) hat nichts mit einer Wanderröte zu tun.

Therapie, Impfung

Die Borreliose ist immer mit einem Antibiotikum zu behandeln, um mögliche chronische Borrelioseschäden zu verhindern. Eine Behandlung mit Antibiotika ist dann zwar noch möglich, aber schwieriger. Eine Impfung gegen die Borreliose gibt es nicht.

Schutzmaßnahmen

Vermeiden von Zeckenstichen

Kleidung: Geschlossene Schuhe, langärmelige Oberbekleidung, lange Hose sowie über die Hosenbeine gezogene Strumpfenden.
Zecken abhaltende Mittel: Die Stiftung Warentest hat 2001 Mittel zum Einreiben gegen Zecken getestet. Die drei mit "Gut" bewerteten Mittel gegen Zeckenstiche waren "Zanzarin Bio-Hautschutz Lotion", Nexa Lotte natur Hauschutz-Milch" (Wirkstoff jeweils Kokosfettsäuren) sowie "Autan Active Lotion" (Wirkstoff Bayrepel®). Die Wirksamkeit der Mittel war auf maximal 4-6 Stunden begrenzt.

Entfernen der Zecke

Spätestens am Arbeitsende, besser zusätzlich schon in der Mittagspause ist der Körper nach Zecken abzusuchen. Bevorzugt betroffene Hautpartien sind der behaarte Kopf, Arm- und Kniebeugen, Achselhöhlen und Leistengegend. Die Zecke ist so nahe wie möglich an der Haut mit einer Pinzette oder den Fingernägeln zu ergreifen und herauszuziehen, ohne sie zu knicken oder zu zerquetschen. Danach ist die Einstichstelle zu desinfizieren.

Verbleiben noch Zeckenteile in der Haut, sollten diese baldmöglichst entfernt werden. Kommt es zu einer Entzündung, muss ein Arzt aufgesucht werden. Auf keinen Fall dürfen Öle, Klebstoffe oder ähnliches benutzt werden, da die Zecken dann noch mehr Erreger in den Menschen ausschütten. Erste positive Erfahrungen liegen auch mit der Anwendung von Vereisungsspray vor, welches auf die Zecke gesprüht wird und die Zecke zum Loslassen veranlassen soll.

FSME-Impfung

Relevant ist die Impfung in den betroffenen Gebieten für Forstwirte, Straßenwärter, Gärtner, Förster, Landschaftspfleger, Bedienstete der Katasterämter, Landwirte, also für Personen, die sich beruflich in der freien Natur aufhalten (besonders an Waldrändern, in hohen Wiesen, in Buschwerk). Mitarbeiter, die Interesse an einer FSME-Impfung haben, können sich bei ihrem Hausarzt impfen lassen oder sich mit ihrem zuständigen B•A•D-Zentrum in Verbindung setzen. Hier erfolgen die Impfungen nach der Klärung der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber im Rahmen der allgemeinen arbeitsmedizinischen Betreuung.


 

 

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