Das Recht der VDStra.-Mitglieder im Beruf  
 

 

    
            

           

Rechtsschutz der VDStra.- Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten

1. Grundsätze

1.1 Der VDStra. gewährt seinen Mitgliedern Rechtsschutz im Rahmen der Rechtsschutzordnung für solche Fälle, die im Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder gewerkschaftlichen Tätigkeit eines Mitgliedes im öffentlichen Dienst oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Dazu zählt auch die Tätigkeit als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates oder Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte/-er oder die Tätigkeit als Vertrauensfrau/-mann für Schwerbehinderte.

1.2 Bei der Gewährung von Rechtsschutz wird zwischen Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz unterschieden, je nach dem, ob das Mitglied in einer Rechtsangelegenheit lediglich eine qualifizierte Beratung benötigt oder aber im behördlichen oder gerichtlichen Verfahren vertreten wird. Selbstverständlich kann das Ergebnis einer Rechtsberatung die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz sein. Umgekehrt kann die Erteilung einer qualifizierten Rechtsberatung auch zu dem Ergebnis führen, dass die erforderliche „hinreichende Erfolgsaussicht“ für die Einleitung bzw. Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens nicht gegeben ist.

1.3 Während die Rechtsberatung in nahezu allen Fällen erfolgt, setzt die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz in der Regel eben diese „hinreichende Erfolgsaussicht“ voraus, da nur unter dieser Voraussetzung die Einleitung von mit Kosten verbundenen Verfahren vertretbar ist.

2. Verfahren zur Beantragung von Rechtsschutz

Rechtsschutz wird nur auf schriftlichen Antrag durch die Bundesgeschäftsstelle gewährt. Dem Antrag sind eine eingehende Darstellung des Sachverhaltes sowie die zur Beurteilung des Sachverhaltes notwendigen Unterlagen beizufügen. Nähere Einzelheiten sin in der Rechtsschutzordnung des VDStra. geregelt.

Der Rechtsschutz wird in der Regel über ein Dienstleistungszentrum des dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) gewährt. Eine Haftung im Zusammenhang mit der Rechtsschutzgewährung ist ausgeschlossen.

                         

 

Wie arbeiten die dbb Dienstleistungszentren?

Kontaktaufnahme durch die dbb Dienstleistungszentren
Nach dem Eingang der erforderlichen Unterlagen nimmt das Dienstleistungszentrum Kontakt mit Ihnen auf. In der Regel erfolgt eine Eingangsbestätigung der Unterlagen und fehlende Unterlagen werden angefordert.
Dann beginnt die mündliche oder schriftliche Beratung. Sofern der Rechtsschutzfall in einen Verfahrensrechtsschutz mündet, werden die einzelnen Verfahrensabschnitte mit Ihnen abgestimmt. Von sämtlichen Schriftstücken in Ihrer Angelegenheit erhalten Sie Kopien für Ihre Unterlagen, sodass Sie jederzeit über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert sind.

Grundsätzlich neuer Rechtsschutzantrag für jede Instanz
Das Verfahren der jeweils beschrittenen Instanz endet durch eine gerichtliche Entscheidung (Urteil oder Beschluss). Für den Fall, dass der Rechtsstreit zu Ihren Gunsten ausgeht, der Gegner jedoch Rechtsmittel eingelegt hat, gilt der einmal gewährte Rechtsschutz fort.

Ein neuer Rechtsschutzantrag ist nur dann erforderlich, wenn Ihr Rechtsschutzfall erfolglos geblieben ist. Dann entscheidet Ihre Mitgliedsgewerkschaft in Rücksprache mit dem dbb erneut über Ihr Rechtsschutzbegehren. In diesem Fall bekommen Sie einen neuen Rechtsschutzantrag mit der Bitte übermittelt, diesen durch Ihre Mitgliedsgewerkschaft und gegebenenfalls unter Hinzuziehung des zuständigen dbb Landesbundes genehmigen zu lassen.

Dienstleistungszentren

Mit insgesamt fünf Dienstleistungszentren, die flächendeckend über das ganze Bundesgebiet verstreut sind, trägt der dbb beamtenbund und tarifunion den Anliegen seiner Einzelmitglieder Rechnung. Schwergewichtig haben die Einrichtungen in Hamburg, Berlin, Bonn, Nürnberg und Mannheim die Aufgabe, den Einzelmitgliedern der dbb Mitgliedsgewerkschaften Rechtsschutz entsprechend der Rahmenrechtsschutzordnung des dbb zu gewähren. Darüber hinaus wird Auskunft in juristischen Fragen, vorrangig zum Beamten- und Tarifrecht, zum Arbeits- und Sozialrecht aber auch in strafrechtlichen Fragen erteilt.  Dazu werden feste Rechtsberatungstermine angeboten, für die allerdings eine vorherige  verbindliche Anmeldung erforderlich ist.

Über den Ablauf des Rechtsschutzverfahrens klären detaillierte Hinweise auf.

Die Anschriften der dbb Dienstleistungszentren lauten:

dbb Dienstleistungszentrum Nord
Stadthausbrücke 7, 3. OG
20355 Hamburg
PF: 11 34 61
20434 Hamburg
Tel.: 040/36976210
Fax: 040/36976211
 
dbb Dienstleistungszentrum Süd-West
Kaiserring 14-16
68161 Mannheim
PF: 10 08 47
68008 Mannheim
Tel.: 0621/126210
Fax  0621/1262129
 
dbb Dienstleistungszentrum Ost
Axel-Springer-Straße 54a, 6.OG
10117 Berlin
Tel.: 030/203790
Fax: 030/20379111
 
dbb Dienstleistungszentrum West      
Winkelsweg 2
53175 Bonn
Tel.: 0228/30845-0
Fax: 0228/30845-29
 
dbb Dienstleistungszentrum Süd
Rathenauplatz 2
90489 Nürnberg
PF: 18 50
90007 Nürnberg
Tel.: 0911/5865760
Fax: 0911/5865789
 
 

 

 

 

 

 

 

 

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