
Rechtsschutz der VDStra.-
Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten
1. Grundsätze
1.1 Der VDStra. gewährt seinen Mitgliedern
Rechtsschutz im Rahmen der Rechtsschutzordnung für solche Fälle, die im
Zusammenhang mit der derzeitigen oder früheren beruflichen oder
gewerkschaftlichen Tätigkeit eines Mitgliedes im öffentlichen Dienst
oder im privaten Dienstleistungssektor stehen. Dazu zählt auch die
Tätigkeit als Mitglied eines Personal- oder Betriebsrates oder Jugend-
und Auszubildendenvertretung sowie die Tätigkeit als
Gleichstellungsbeauftragte/-er oder die Tätigkeit als Vertrauensfrau/-mann
für Schwerbehinderte.
1.2 Bei der Gewährung von Rechtsschutz wird
zwischen Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz unterschieden, je
nach dem, ob das Mitglied in einer Rechtsangelegenheit lediglich eine
qualifizierte Beratung benötigt oder aber im behördlichen oder
gerichtlichen Verfahren vertreten wird. Selbstverständlich kann das
Ergebnis einer Rechtsberatung die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz
sein. Umgekehrt kann die Erteilung einer qualifizierten Rechtsberatung
auch zu dem Ergebnis führen, dass die erforderliche „hinreichende
Erfolgsaussicht“ für die Einleitung bzw. Durchführung eines
gerichtlichen Verfahrens nicht gegeben ist.
1.3 Während die Rechtsberatung in nahezu allen
Fällen erfolgt, setzt die Gewährung von Verfahrensrechtsschutz in der
Regel eben diese „hinreichende Erfolgsaussicht“ voraus, da nur unter
dieser Voraussetzung die Einleitung von mit Kosten verbundenen Verfahren
vertretbar ist.
2. Verfahren zur Beantragung von Rechtsschutz
Rechtsschutz wird nur auf schriftlichen Antrag
durch die Bundesgeschäftsstelle gewährt. Dem Antrag sind eine eingehende
Darstellung des Sachverhaltes sowie die zur Beurteilung des
Sachverhaltes notwendigen Unterlagen beizufügen. Nähere Einzelheiten sin
in der Rechtsschutzordnung des VDStra. geregelt.
Der Rechtsschutz wird in der Regel über ein
Dienstleistungszentrum des dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) gewährt.
Eine Haftung im Zusammenhang mit der Rechtsschutzgewährung ist
ausgeschlossen.
Wie arbeiten die
dbb Dienstleistungszentren?
Kontaktaufnahme
durch die dbb Dienstleistungszentren
Nach dem Eingang der erforderlichen Unterlagen
nimmt das Dienstleistungszentrum Kontakt mit
Ihnen auf. In der Regel erfolgt eine
Eingangsbestätigung der Unterlagen und fehlende
Unterlagen werden angefordert.
Dann beginnt die mündliche oder schriftliche
Beratung. Sofern der
Rechtsschutzfall in einen Verfahrensrechtsschutz
mündet, werden die einzelnen
Verfahrensabschnitte mit Ihnen abgestimmt. Von
sämtlichen Schriftstücken in Ihrer Angelegenheit
erhalten Sie Kopien für Ihre Unterlagen, sodass
Sie jederzeit über den aktuellen Stand des
Verfahrens informiert sind.
Grundsätzlich
neuer Rechtsschutzantrag
für jede Instanz
Das Verfahren der jeweils beschrittenen Instanz
endet durch eine gerichtliche Entscheidung
(Urteil oder Beschluss). Für den Fall, dass der
Rechtsstreit zu Ihren Gunsten ausgeht, der
Gegner jedoch Rechtsmittel eingelegt hat, gilt
der einmal gewährte
Rechtsschutz fort.
Ein neuer
Rechtsschutzantrag
ist nur dann erforderlich, wenn Ihr
Rechtsschutzfall
erfolglos geblieben ist. Dann entscheidet Ihre
Mitgliedsgewerkschaft in Rücksprache mit dem dbb
erneut über Ihr
Rechtsschutzbegehren. In diesem Fall
bekommen Sie einen neuen
Rechtsschutzantrag mit der Bitte
übermittelt, diesen durch Ihre
Mitgliedsgewerkschaft und gegebenenfalls unter
Hinzuziehung des zuständigen dbb Landesbundes
genehmigen zu lassen. |
Dienstleistungszentren
Mit
insgesamt fünf
Dienstleistungszentren, die
flächendeckend über das ganze
Bundesgebiet verstreut sind,
trägt der dbb beamtenbund und
tarifunion den Anliegen seiner
Einzelmitglieder Rechnung.
Schwergewichtig haben die
Einrichtungen in Hamburg,
Berlin, Bonn, Nürnberg und
Mannheim die Aufgabe, den
Einzelmitgliedern der dbb
Mitgliedsgewerkschaften
Rechtsschutz entsprechend der
Rahmenrechtsschutzordnung
des dbb zu gewähren. Darüber
hinaus wird Auskunft in
juristischen Fragen, vorrangig
zum Beamten- und Tarifrecht, zum
Arbeits- und Sozialrecht aber
auch in strafrechtlichen Fragen
erteilt. Dazu werden feste
Rechtsberatungstermine
angeboten, für die allerdings
eine vorherige verbindliche
Anmeldung erforderlich ist.
Über den
Ablauf des
Rechtsschutzverfahrens klären
detaillierte
Hinweise auf.
Die
Anschriften der dbb
Dienstleistungszentren lauten:
dbb
Dienstleistungszentrum
Nord
Stadthausbrücke 7, 3. OG
20355 Hamburg
PF: 11 34 61
20434 Hamburg
Tel.: 040/36976210
Fax: 040/36976211
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dbb
Dienstleistungszentrum
Süd-West
Kaiserring
14-16
68161 Mannheim
PF: 10 08 47
68008 Mannheim
Tel.: 0621/126210
Fax 0621/1262129
|
dbb
Dienstleistungszentrum
Ost
Axel-Springer-Straße
54a, 6.OG
10117 Berlin
Tel.: 030/203790
Fax: 030/20379111
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dbb
Dienstleistungszentrum
West
Winkelsweg 2
53175 Bonn
Tel.: 0228/30845-0
Fax: 0228/30845-29
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dbb
Dienstleistungszentrum
Süd
Rathenauplatz 2
90489 Nürnberg
PF: 18 50
90007 Nürnberg
Tel.: 0911/5865760
Fax: 0911/5865789 |
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