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Bonuspunkte für die Pflichtversicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und Länder (VBL) für die Geschäftsjahre 2004 und 2005

 

                                                                            

 

Bonuspunkte für die Pflichtversicherten der Versorgungsanstalt des Bundes und Länder (VBL) für die Geschäftsjahre 2004 und 2005

Wir hatten in einem Rundschreiben der dbb tarifunion über die unterschiedlichen Auffassungen im Verwaltungsrat der VBL bezüglich der Gewährung von Bonuspunkten für die Pflichtversicherung informiert und weitere Gespräche mit den Arbeitgebervertretern angekündigt. In der Verwaltungsratssitzung vom 30. November 2006 konnte diesbezüglich eine Einigung erzielt werden.  

Dementsprechend erhalten die Pflichtversicherten in den Abrechnungsverbänden West und Ost für das Geschäftsjahr 2005 0,25 Prozent der bis zum 31. Dezember 2005 insgesamt erworbenen Versorgungspunkte als Bonuspunkte zugeteilt.  

Für das Geschäftsjahr 2004 bleibt es vorerst dabei, dass keine Bonuspunkte zugeteilt werden. Diesbezüglich sind einige Klagen anhängig. Darüber hinaus haben vereinzelt Versicherte die entsprechenden Versicherungsnachweise für die Geschäftsjahre 2004 und 2005 beanstandet. Vor diesem Hintergrund haben die Gewerkschaftsvertreter gegenüber der VBL eine Verfahrensregelung angeregt. Danach wird zunächst der Ausgang einer höchstrichterlichen Entscheidung über die anhängigen Klagen abgewartet. Je nach Ausgang dieser Prozesse und der nachfolgenden Entscheidungen in den Gremien wird die VBL die Versicherten von sich aus über das Ergebnis informieren. Die VBL hat sich bereit erklärt, hinsichtlich der Versicherungsnachweise für 2004 und 2005 in der Frage der Vergabe von Bonuspunkten auf die Einhaltung der sechsmonatigen Ausschlussfrist für die Beanstandung dieser Versicherungsnachweise sowie auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.

Damit ist sichergestellt, dass alle Versicherten von eventuellen höchstrichterlichen Entscheidungen zur Zuteilung von Bonuspunkten profitieren, unabhängig davon, ob sie ihre Versicherungsnachweise beanstandet oder Klage erhoben haben.

Damit ist es zur Wahrung der eigenen Rechte nicht erforderlich, dass die Versicherten ihre Versicherungsnachweise 2004 und 2005 beanstanden oder Klage erheben.

 Wir meinen, dass mit dem Beschluss des Verwaltungsrates der VBL vom 30. November 2006 eine vorerst für alle Beteiligen zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Versicherungsnachweise 2004 und 2005 der Pflichtversicherung (VBLklassik) in Bezug auf Bonuspunkte bereits Gegenstand von Klagen – weitere Beanstandungen sind nicht erforderlich

 
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