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Bonuspunkte für die Pflichtversicherten
der Versorgungsanstalt des Bundes und Länder (VBL) für die
Geschäftsjahre 2004 und 2005
Wir
hatten in einem Rundschreiben
der dbb tarifunion über die unterschiedlichen Auffassungen im
Verwaltungsrat der VBL bezüglich der Gewährung von
Bonuspunkten für die Pflichtversicherung informiert und
weitere Gespräche mit den Arbeitgebervertretern angekündigt.
In der Verwaltungsratssitzung vom 30. November 2006 konnte
diesbezüglich eine Einigung erzielt werden.
Dementsprechend erhalten die
Pflichtversicherten in den Abrechnungsverbänden West und Ost
für das Geschäftsjahr 2005 0,25 Prozent der bis zum 31.
Dezember 2005 insgesamt erworbenen Versorgungspunkte als
Bonuspunkte zugeteilt.
Für das Geschäftsjahr 2004
bleibt es vorerst dabei, dass keine Bonuspunkte zugeteilt
werden. Diesbezüglich sind einige Klagen anhängig. Darüber
hinaus haben vereinzelt Versicherte die entsprechenden
Versicherungsnachweise für die Geschäftsjahre 2004 und 2005
beanstandet. Vor diesem Hintergrund haben die
Gewerkschaftsvertreter gegenüber der VBL eine
Verfahrensregelung angeregt. Danach wird zunächst der Ausgang
einer höchstrichterlichen Entscheidung über die anhängigen
Klagen abgewartet. Je nach Ausgang dieser Prozesse und der
nachfolgenden Entscheidungen in den Gremien wird die VBL die
Versicherten von sich aus über das Ergebnis informieren. Die
VBL hat sich bereit erklärt, hinsichtlich der
Versicherungsnachweise für 2004 und 2005 in der Frage der
Vergabe von Bonuspunkten auf die Einhaltung der sechsmonatigen
Ausschlussfrist für die Beanstandung dieser
Versicherungsnachweise sowie auf die Einrede der Verjährung zu
verzichten.
Damit ist
sichergestellt, dass alle Versicherten von eventuellen
höchstrichterlichen Entscheidungen zur Zuteilung von
Bonuspunkten profitieren, unabhängig davon, ob sie ihre
Versicherungsnachweise beanstandet oder Klage erhoben haben.
Damit ist es zur Wahrung der
eigenen Rechte nicht erforderlich, dass die Versicherten ihre
Versicherungsnachweise 2004 und 2005 beanstanden oder Klage
erheben.
Wir meinen, dass mit dem
Beschluss des Verwaltungsrates der VBL vom 30. November 2006
eine vorerst für alle Beteiligen zufriedenstellende Lösung
gefunden wurde.
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