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Sicherung von
Beschäftigung und Einkommen
durch den
neuen TV Umbau im Landesdienst Brandenburg
Die dbb
tarifunion und das Land Brandenburg haben sich am 9. Dezember 2008
auf einen Tarifvertrag zur Absicherung der vom Verwaltungsumbau
betroffenen 13.000 Beschäftigten im Landesdienst verständigt.
Die Tarifeinigung
soll ab 2009 in Kraft treten und hat eine Mindestlaufzeit bis Ende
2012.
Gegenstand des
Tarifvertrages ist, die vom Land angestrebten Anpassungen und
Änderungen in der Verwaltung sozial ausgewogen zu gestalten und die
Rechte der betroffenen Beschäftigten zu sichern und zu stärken.
Der TV Umbau ist
insbesondere wegen der unterschiedlichen demographischen Entwicklung
im Flächenland Brandenburg notwendig. Dies hat auf Entscheidung der
Landesregierung zur Folge, dass Behörden und Verwaltungsstandorte
umorganisiert, einzelne Dienststellen geschlossen und
Verwaltungsteile zusammengefasst werden. Deshalb brauchen die
Beschäftigten umfassenden Schutz und die Sicherung von Beschäftigung
und Einkommen durch den TV Umbau. Ohne den TV Umbau käme es zu
ausschließlich
einseitigen
Änderungen von Arbeitsort und Arbeitsinhalten der Beschäftigten in
der Landesverwaltung sowie zu betriebsbedingten Kündigungen.
Der TV Umbau
schließt betriebsbedingte Kündigungen der umbaubetroffenen
Beschäftigten aus. Der Tarifvertrag regelt außerdem, dass das
Erfordernis von Mobilität und Qualifizierungen gegenüber den
umbaubetroffenen Beschäftigten sozial ausgewogen gestaltet wird.
Insbesondere
gewährt das Land zusätzliche Geldleistungen in Form von
Mobilitätsprämien, die Beschäftigten mit einem verlängerten
Arbeitsweg einen finanziellen Ausgleich für Mehrkosten verschaffen.
Ab einer zusätzlichen Entfernung von 10 Kilometern zur neuen
Arbeitsstelle werden zwischen
450 Euro und
2.250 Euro als Einmalbetrag gezahlt.
Der TV Umbau legt
eine strenge Reihenfolge von Maßnahmen des „Forderns und Förderns“
fest: Oberstes Ziel der Tarifeinigung von dbb tarifunion und Land
ist die Sicherung von Beschäftigung und Einkommen.
Immer ist vorrangig eine
gleichwertige neue Tätigkeit möglichst am bisherigen Arbeitsort mit
dem bisherigen Voll- oder Teilzeitumfang zu prüfen.
Dies setzt die Betroffenheit von
Beschäftigten voraus, die für folgende Umbaumaßnahmen
der Landesregierung definiert ist:
-
Verlegung oder Auflösung von Dienststellen oder
wesentlicher Teile
-
Zusammenschluss mit anderen Dienststellen oder
Spaltung von Dienststellen
-
grundlegende Änderungen der
Dienststellenorganisation einschließlich
-
der Bündelung oder Verlagerung von Aufgaben
-
Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden
-
Personalmaßnahmen im Sinne des Personalvertretungsgesetzes
mit dem Ziel des Personalabbaus
bei Dienststellen, in denen es nicht möglich
ist, die haushaltsrechtlich
bestimmten Abbauziele durch Altersabgänge
fristgerecht zu realisieren.
Für umbaubetroffene Beschäftigte
sind die Ausgleichsmaßnahmen des TV Umbau konkret in dieser Abfolge
zu prüfen:
• Arbeitsplatzsicherung vorrangig
am gleichen Ort in der gleichen oder einer anderen Dienststelle, im
gleichen oder einem anderen Ressortbereich (gegebenenfalls mit
Mobilitätsprämien)
• Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
auf einem geringer bewerteten Arbeitsplatz
(mit befristeter
Einkommenssicherung und gegebenenfalls
mit Mobilitätsprämien)
• Qualifizierung zur
Arbeitsplatzsicherung oder Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
gegebenenfalls mit
Anerkennungsprämie bis zu 400 Euro.
Die Tarifeinigung enthält
Sonderregelungen für Lehrkräfte – insbesondere in Fällen der
Arbeitsplatzsicherung durch Mobilität – und für Forstarbeiter.
Außerdem sind geregelt Fälle mit
einem Anspruch auf Qualifizierung sowie Härtefälle. Für ältere
Beschäftigte ab dem 58. Lebensjahr besteht keine Verpflichtung zur
Teilnahme am System von Qualifizierungen und Weiterbildungen zur
Beschäftigungssicherung. Bereits laufende Maßnahmen werden
rückwirkend in den Tarifvertrag einbezogen, wenn sie seit dem 27.
Oktober 2008 wirksam wurden, dem Zeitpunkt der Aufnahme der
Tarifverhandlungen zwischen dbb tarifunion, ver.di und dem Land. Das
Land beabsichtigt außerdem, die Regelungen wirkungsgleich auch für
Beamte in der Landesverwaltung anzubieten.
Helmut Overbeck, Verhandlungsführer
der dbb tarifunion, wertete das mit dem TV Umbau geschnürte
Tarifpaket auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit ver.di und
Finanzminister Speer am 10. Dezember 2008 als Erfolg der
Gewerkschaften: „Die Umbaumaßnahmen werden für die betroffenen
Beschäftigten abgefedert und sind dadurch sozial ausgewogen
durchführbar.
Wir haben die Rechte der
Beschäftigten in Einklang gebracht mit den Zielen einer effizienten
Verwaltungsorganisation.“
Bild: Helmut Overbeck,
Verhandlungsführer und Tarifkoordinator der dbb tarifunion, mit dem
Finanzminister des Landes Brandenburg Rainer Speer am 9. Dezember 2008
nach der Paraphierung des TV Umbau. Die Tarifeinigung steht noch unter
Erklärungsvorbehalt seitens der dbb tarifunion und ver.di sowie des
Landes Brandenburg bis zum 20. Januar 2009.
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VDStra.-Landesverbände














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