Beschäftigungssicherung TV Umbau Brandenburg  
 

 

    
            

Sicherung von Beschäftigung und Einkommen
durch den neuen TV Umbau im Landesdienst Brandenburg
 
Die dbb tarifunion und das Land Brandenburg haben sich am 9. Dezember 2008 auf einen Tarifvertrag zur Absicherung der vom Verwaltungsumbau betroffenen 13.000 Beschäftigten im Landesdienst verständigt.
Die Tarifeinigung soll ab 2009 in Kraft treten und hat eine Mindestlaufzeit bis Ende 2012.
Gegenstand des Tarifvertrages ist, die vom Land angestrebten Anpassungen und Änderungen in der Verwaltung sozial ausgewogen zu gestalten und die Rechte der betroffenen Beschäftigten zu sichern und zu stärken.
Der TV Umbau ist insbesondere wegen der unterschiedlichen demographischen Entwicklung im Flächenland Brandenburg notwendig. Dies hat auf Entscheidung der Landesregierung zur Folge, dass Behörden und Verwaltungsstandorte umorganisiert, einzelne Dienststellen geschlossen und Verwaltungsteile zusammengefasst werden. Deshalb brauchen die Beschäftigten umfassenden Schutz und die Sicherung von Beschäftigung und Einkommen durch den TV Umbau. Ohne den TV Umbau käme es zu ausschließlich
einseitigen Änderungen von Arbeitsort und Arbeitsinhalten der Beschäftigten in der Landesverwaltung sowie zu betriebsbedingten Kündigungen.
Der TV Umbau schließt betriebsbedingte Kündigungen der umbaubetroffenen Beschäftigten aus. Der Tarifvertrag regelt außerdem, dass das Erfordernis von Mobilität und Qualifizierungen gegenüber den umbaubetroffenen Beschäftigten sozial ausgewogen gestaltet wird.
Insbesondere gewährt das Land zusätzliche Geldleistungen in Form von Mobilitätsprämien, die Beschäftigten mit einem verlängerten Arbeitsweg einen finanziellen Ausgleich für Mehrkosten verschaffen. Ab einer zusätzlichen Entfernung von 10 Kilometern zur neuen Arbeitsstelle werden zwischen
450 Euro und 2.250 Euro als Einmalbetrag gezahlt.
Der TV Umbau legt eine strenge Reihenfolge von Maßnahmen des „Forderns und Förderns“ fest: Oberstes Ziel der Tarifeinigung von dbb tarifunion und Land ist die Sicherung von Beschäftigung und Einkommen.
Immer ist vorrangig eine gleichwertige neue Tätigkeit möglichst am bisherigen Arbeitsort mit dem bisherigen Voll- oder Teilzeitumfang zu prüfen.
Dies setzt die Betroffenheit von Beschäftigten voraus, die für folgende Umbaumaßnahmen
der Landesregierung definiert ist:
  • Verlegung oder Auflösung von Dienststellen oder wesentlicher Teile

  • Zusammenschluss mit anderen Dienststellen oder Spaltung von Dienststellen

  • grundlegende Änderungen der Dienststellenorganisation einschließlich

  • der Bündelung oder Verlagerung von Aufgaben

  • Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden

  • Personalmaßnahmen im Sinne des Personalvertretungsgesetzes
    mit dem Ziel des Personalabbaus bei Dienststellen, in denen es nicht möglich
    ist, die haushaltsrechtlich bestimmten Abbauziele durch Altersabgänge
    fristgerecht zu realisieren.
Für umbaubetroffene Beschäftigte sind die Ausgleichsmaßnahmen des TV Umbau konkret in dieser Abfolge zu prüfen:
• Arbeitsplatzsicherung vorrangig am gleichen Ort in der gleichen oder einer anderen Dienststelle, im gleichen oder einem anderen Ressortbereich (gegebenenfalls mit Mobilitätsprämien)
• Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem geringer bewerteten Arbeitsplatz
(mit befristeter Einkommenssicherung und gegebenenfalls
mit Mobilitätsprämien)
• Qualifizierung zur Arbeitsplatzsicherung oder Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
gegebenenfalls mit Anerkennungsprämie bis zu 400 Euro.
Die Tarifeinigung enthält Sonderregelungen für Lehrkräfte – insbesondere in Fällen der Arbeitsplatzsicherung durch Mobilität – und für Forstarbeiter.
Außerdem sind geregelt Fälle mit einem Anspruch auf Qualifizierung sowie Härtefälle. Für ältere Beschäftigte ab dem 58. Lebensjahr besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am System von Qualifizierungen und Weiterbildungen zur Beschäftigungssicherung. Bereits laufende Maßnahmen werden rückwirkend in den Tarifvertrag einbezogen, wenn sie seit dem 27. Oktober 2008 wirksam wurden, dem Zeitpunkt der Aufnahme der Tarifverhandlungen zwischen dbb tarifunion, ver.di und dem Land. Das Land beabsichtigt außerdem, die Regelungen wirkungsgleich auch für Beamte in der Landesverwaltung anzubieten.
Helmut Overbeck, Verhandlungsführer der dbb tarifunion, wertete das mit dem TV Umbau geschnürte Tarifpaket auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit ver.di und Finanzminister Speer am 10. Dezember 2008 als Erfolg der Gewerkschaften: „Die Umbaumaßnahmen werden für die betroffenen Beschäftigten abgefedert und sind dadurch sozial ausgewogen durchführbar.
Wir haben die Rechte der Beschäftigten in Einklang gebracht mit den Zielen einer effizienten Verwaltungsorganisation.“

 

Bild: Helmut Overbeck, Verhandlungsführer und Tarifkoordinator der dbb tarifunion, mit dem Finanzminister des Landes Brandenburg Rainer Speer am 9. Dezember 2008 nach der Paraphierung des TV Umbau. Die Tarifeinigung steht noch unter Erklärungsvorbehalt seitens der dbb tarifunion und ver.di sowie des Landes Brandenburg bis zum 20. Januar 2009.

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