Beschäftigungssicherung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt  
 

 

    
            

Beschäftigungssicherung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt: Kündigungsschutz bis 2013 erreicht -
im Gegenzug abgesenkte Arbeitszeit bis Ende 2011

Die dbb tarifunion und die Landesregierung von Sachsen-Anhalt haben sich am 25. November 2008 mit dem Abschluss des TV LSA 2010 auf einen neuen Anschluss-Tarifvertrag zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen von Beschäftigten in der unmittelbaren Landesverwaltung verständigt. Nach Auslaufen des derzeit gültigen Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung Ende 2009 (TV LSA 2007) werden ab dem Jahr 2010 die Absenkungsstufen von 5 Prozent, 6,25 Prozent beziehungsweise 7,5 Prozent von der regelmäßigen Wochenarbeitszeit sowie vom Entgelt noch für weitere zwei Jahre gültig bleiben. Die angedrohten betriebsbedingten Kündigungen ab 2010 sind damit sozialverträglich abgewendet. Der Kündigungsschutz reicht jedoch zwei Jahre länger als die Geltung der Absenkungsstufen und gilt bis Ende 2013.

Verlängert werden die sozial gestaffelten Absenkungsstufen wie folgt:

  • 5,00 Prozent für Beschäftigte in einer Vergütungsgruppe X bis Vc BAT beziehungsweise in einer Lohngruppe oder einer Kr-Vergütungsgruppe Kr. I bis Kr. VI,
  •  6,25 Prozent für Beschäftigte in einer Vergütungsgruppe Vb bis IVb BAT beziehungsweise in einer Kr-Vergütungsgruppe Kr. VII bis Kr. IX sowie
  •  7,50 Prozent für Beschäftigte in einer Vergütungsgruppe IVa und höher, in einer Kr-Vergütungsgruppe Kr. X bis Kr. XIII sowie für außertariflich Beschäftigte.

Fortgeschrieben wird außerdem das Wahlrecht der Beschäftigten, ungeachtet der abgesenkten besonderen Wochenarbeitszeit in der 40-Stundenwoche zu arbeiten und dafür je nach gültiger Absenkungsstufe arbeitsfreie Ausgleichstage von 13, 16,25 beziehungsweise 19,5 Tagen im Kalenderjahr zu beanspruchen. Für das Jahr 2010 muss das Wahlrecht bis zum 30. November 2009 ausgeübt werden.

Geeint wurde außerdem ein Tarifvertrag, der die freiwillige Vereinbarung von Teilzeitarbeit regelt (Teilzeit-TV LSA) und für Beschäftigte gilt, die nicht dem TV LSA 2010 unterliegen. Hiernach können Beschäftigte ab 2010 für längstens vier Jahre individuell eine Teilzeitvereinbarung mit dem Dienstherrn schließen und unterfallen damit ebenso dem tariflichen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen wie nach dem TV LSA 2010. Die freiwilligen Absenkungsstufen von 5 oder 6,25 oder 7,5 Prozent von der wöchentlichen Arbeitszeit und entsprechend vom Entgelt können alternativ zu Ausgleichstagen von 13, 16,25 beziehungsweise 19,5 arbeitsfreien Tagen im Kalenderjahr zusammengefasst werden. Der Dienstherr kann das freiwillige Teilzeitangebot von Beschäftigten gegen Kündigungsschutz nur bei Vorliegen dienstlicher Gründe beziehungsweise ab vollendetem 60. Lebensjahr des Beschäftigten nur bei dringenden dienstlichen Gründen ablehnen.

Helmut Overbeck, Verhandlungsführer der dbb tarifunion, äußerte sich nach dem Abschluss der Verhandlungen zufrieden mit den Ergebnissen: „Damit haben wir die Arbeitsplätze unserer Kolleginnen und Kollegen im Land Sachsen-Anhalt gesichert. Ab 2012 gibt es endlich volles Entgelt bei voller Arbeitszeit und die Sondersituation im Landesdienst von Sachen-Anhalt ist damit nach 8 Jahren Beschäftigungssicherung beendet“.

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