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Inhalte/Ablauf/Abschluss
Ausbildungsaufbau
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem
Rahmenlehrplan
Ausbildung im
Betrieb
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Ausbildung in der
Berufsschule
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Während der
gesamten Ausbildung |
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
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Unterricht
ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht),
berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend |
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Im 1. und 2.
Ausbildungsjahr |
- Wirtschaftlichkeit
- Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestaltung
von sozialen Beziehungen
- Informationstechnik und -verarbeitung
- Bautechnisches Zeichen und Konstruieren
- Bautechnisches Berechnen
- Lage- und Höhenvermessung
- Baustoffe und Böden
- Verwaltungsabläufe im Straßen- und Verkehrswesen
- Planen, Entwerfen und Konstruieren von Verkehrswegen
und Ingenieurbauwerken
- Erstellen von planungsrechtlichen, baurechtlichen und
umweltrechtlichen Unterlagen
- Vertragliche und technische Abwicklung von
Baumaßnahmen
- Qualitätssichernde Maßnahmen
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- Vorbereiten einer Baumaßnahme
- Erschließen und Gründen eines Bauwerkes
- Planen eines Erdbauwerkes
- Herstellen eines Stahlbetonbauteiles
- Aufmessen und Darstellen eines Geländes
- Planen und Entwerfen einer Straße
- Abstecken von Straßen und Ingenieurbauwerken
- Bauen von Straßen mit Asphaltdecken
- Bauen von Straßen mit Beton- und Pflasterdecken
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Zwischenprüfung
vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
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Im 3.
Ausbildungsjahr |
- Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2.
Ausbildungsjahr
- Betrieb, Erhaltung und Betreuung des
Verkehrswegenetzes
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- Planen und Entwerfen eines Ingenieurbauwerkes
- Erhalten von Verkehrsflächen und Ingenieurbauwerken
- Planen einer Verkehrserschließung für ein Baugebiet
- Planen eines Verkehrsnetzes
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Abschlussprüfung
nach dem 3. Ausbildungsjahr
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Ausbildungsinhalte
Während des 1. Ausbildungsjahres lernen die Auszubildenden im
Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
- wie man mit Zeichengeräten umgeht und Zeichnungen manuell
sowie am Computer erstellt
- welches die Grundlagen für bautechnische Berechnungen
sind, zum Beispiel Längen-, Flächen- und Volumenberechnungen
- wie man Baustoffe und Böden nach Eigenschaften bzw.
Verwendung unterscheidet
- welche technischen Vorschriften und Richtlinien für die
berufliche Tätigkeit von Bedeutung sind
- was bei der Durchführung von Lage- und Höhenmessungen
wichtig ist
- wie man bei Planungen vorgeht und dabei Grundlagen der
Straßenverkehrstechnik anwendet
- wie Unterlagen für Abstimmungsverfahren von
Verkehrsplanungen bearbeitet werden
- was zu tun ist, um Umweltbelastungen zu vermeiden
Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter
anderem vermittelt:
- wie man bautechnische Berechnungen für den Straßenbau
ausführt und Mengen berechnet
- wie schwierigere Vermessungsarbeiten, zum Beispiel
topographische Aufnahmen, durchgeführt werden
- welche Bau- und Bauhilfsstoffe (zum Beispiel Asphalt,
Beton, Mörtel) im Straßenbau wichtig sind und wie sie
eingesetzt werden
- wie man Entwurfsunterlagen, zum Beispiel für Straßen oder
Radwege, ausarbeitet
- wie Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informationssystemen
gelöst werden können
- was in den Bereichen Arbeitsorganisation und Kommunikation
wichtig ist, zum Beispiel Präsentationsmöglichkeiten nutzen,
Schriftverkehr durchführen oder Ablagesysteme verwenden
- was für die Vorbereitung von Baumaßnahmen wichtig ist
Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3.
Ausbildungsjahr:
- wie man hydraulische und schalltechnische Berechnungen
durchführt
- was für die Finanzierung und Förderung im Straßen- und
Verkehrswesen wichtig ist
- was bei der Ausarbeitung von Unterlagen für
Ausschreibungen und bei Vergabeverfahren zu beachten ist
- welche Aufgaben der Bereich Betrieb, Erhaltung und
Betreuung des Verkehrswegenetzes umfasst
- was in der Bauleitung und -überwachung oder Bauabrechnung
wichtig ist
- wie Datennetze zu nutzen sind
- wodurch sich verschiedene Verfahren zur Prüfung von
Straßenbaustoffen und Böden unterscheiden
- wie man Bauwerkpläne bearbeitet und Bauwerkdetails
konstruiert sowie Kostenberechnungen durchführt
- wie planungs-, bau- und umweltrechtliche Unterlagen
erstellt werden
In der Berufsschule
erwerben die Auszubildenden Kenntnisse in verschiedenen für
den Beruf wichtigen Lerngebieten, zum Beispiel:
- Erschließen und Gründen eines Bauwerkes
- Planen eines Erdbauwerkes
- Aufmessen und Darstellen eines Geländes
- Abstecken von Straßen und Ingenieurbauwerken
- Herstellen eines Stahlbetonbauteiles
- Vorbereiten einer Baumaßnahme
- Planen und Entwerfen von Straßen und Ingenieurbauwerken
- Bauen von Straßen mit Asphalt-, Beton- und Pflasterdecken
- Erhalten von Verkehrsflächen und Ingenieurbauwerken
- Planen einer Verkehrserschließung für ein Baugebiet
- Planen eines Verkehrsnetzes
Rechtsgrundlagen:
Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik, Beschluss der
Kultusministerkonferenz
Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach
§ 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Erforderliche Nachweise
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind
- das während der Ausbildung in Form eines
Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft,
- die Teilnahme an der Zwischenprüfung.
Erforderliche Prüfungen
Zwischenprüfung:
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird vor dem Ende des
zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie
besteht aus einer projektorientierten praktischen Aufgabe, die
in höchstens sieben Stunden bearbeitet und schriftlich
dokumentiert werden soll. Geprüft wird zum Beispiel in den
Bereichen:
- Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren von
Verkehrswegen,
- Berechnen von Verkehrswegen,
- Durchführen von Lage- und Höhenvermessungen.
Abschlussprüfung:
Die Abschlussprüfung gliedert sich in zwei Teile (A und B)
und erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten
praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie auf den im
Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff.
In Teil A der Prüfung, die höchstens 28 Stunden dauert, soll
der Prüfling eine projektorientierte praktische Aufgabe
bearbeiten und schriftlich dokumentieren. Dafür kommt
insbesondere in Frage:
- Planen, Entwerfen und Konstruieren von Verkehrswegen oder
Ingenieurbauwerken einschließlich der Vermessungsarbeiten
sowie Erstellen von planungs- und umweltrechtlichen
Unterlagen.
In einem Gespräch mit dem Prüfungsausschuss ist das Ergebnis
zu erläutern.
Teil B der Prüfung umfasst die Prüfungsbereiche: vertragliche
und technische Abwicklung von Baumaßnahmen (120 Minuten),
Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes (120
Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten). Die
Ergebnisse sind schriftlich darzustellen.
Mündliche Prüfung:
Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen im Prüfungsteil B
kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt
werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in beiden Prüfungsteilen (A
und B) sowie innerhalb des Prüfungsteiles B in mindestens zwei
der drei Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen
erbracht wurden. Sie ist nicht bestanden, wenn die
Prüfungsleistungen in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend
bewertet sind.
Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Prüfungen können laut Berufsbildungsgesetz
zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei der zuständigen Stelle im Bereich des
Öffentlichen Dienstes bzw. der Industrie- und Handelskammer
abgelegt.
Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung lautet: Fachkraft für Straßen- und
Verkehrstechnik.
Ausbildungsform
Die Ausbildung erfolgt in dualen System überwiegend im
Betrieb und in der
Berufsschule.
Berufsfeldzuordnung
Der Ausbildungsberuf ist keinem Berufsfeld zugeordnet. |