Berufsinformationen Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik  

 
  Home
  Willkommen!
  Standort und Ziele
  Forderungen und Richtpunkte
  Probleme und Lösungen
  Leistungen für unsere Mitglieder

Schulungen und Seminare

  Namen und Adressen
  Aufnahmeantrag
  Verbandsgeschichte
  Bilder aus dem Berufsalltag
   Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
   Ausbildungsplan
 
  Mitgliederzeitschrift
  Publikationen
  Straßenwärterforum
  Virtuelles Museum 'Straßenwärter und Straße'

Impressum  


Email senden

 
 
 

 Inhalte/Ablauf/Abschluss


Ausbildungsaufbau
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan
 

Ausbildung im Betrieb
 
Ausbildung in der Berufsschule
 
Während der gesamten Ausbildung
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
     
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
     
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
     
  • Umweltschutz
     
Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend
Im 1. und 2. Ausbildungsjahr
  • Wirtschaftlichkeit
     
  • Arbeitsorganisation, Kommunikation und Mitgestaltung von sozialen Beziehungen
     
  • Informationstechnik und -verarbeitung
     
  • Bautechnisches Zeichen und Konstruieren
     
  • Bautechnisches Berechnen
     
  • Lage- und Höhenvermessung
     
  • Baustoffe und Böden
     
  • Verwaltungsabläufe im Straßen- und Verkehrswesen
     
  • Planen, Entwerfen und Konstruieren von Verkehrswegen und Ingenieurbauwerken
     
  • Erstellen von planungsrechtlichen, baurechtlichen und umweltrechtlichen Unterlagen
     
  • Vertragliche und technische Abwicklung von Baumaßnahmen
     
  • Qualitätssichernde Maßnahmen
     
  • Vorbereiten einer Baumaßnahme
     
  • Erschließen und Gründen eines Bauwerkes
     
  • Planen eines Erdbauwerkes
     
  • Herstellen eines Stahlbetonbauteiles
     
  • Aufmessen und Darstellen eines Geländes
     
  • Planen und Entwerfen einer Straße
     
  • Abstecken von Straßen und Ingenieurbauwerken
     
  • Bauen von Straßen mit Asphaltdecken
     
  • Bauen von Straßen mit Beton- und Pflasterdecken
     
Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres
 
Im 3. Ausbildungsjahr
  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr
     
  • Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes
     
  • Planen und Entwerfen eines Ingenieurbauwerkes
     
  • Erhalten von Verkehrsflächen und Ingenieurbauwerken
     
  • Planen einer Verkehrserschließung für ein Baugebiet
     
  • Planen eines Verkehrsnetzes
     
Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr
 


Ausbildungsinhalte
Während des 1. Ausbildungsjahres lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise:
 

  • wie man mit Zeichengeräten umgeht und Zeichnungen manuell sowie am Computer erstellt
     
  • welches die Grundlagen für bautechnische Berechnungen sind, zum Beispiel Längen-, Flächen- und Volumenberechnungen
     
  • wie man Baustoffe und Böden nach Eigenschaften bzw. Verwendung unterscheidet
     
  • welche technischen Vorschriften und Richtlinien für die berufliche Tätigkeit von Bedeutung sind
     
  • was bei der Durchführung von Lage- und Höhenmessungen wichtig ist
     
  • wie man bei Planungen vorgeht und dabei Grundlagen der Straßenverkehrstechnik anwendet
     
  • wie Unterlagen für Abstimmungsverfahren von Verkehrsplanungen bearbeitet werden
     
  • was zu tun ist, um Umweltbelastungen zu vermeiden
     

Im 2. Ausbildungsjahr wird den Auszubildenden unter anderem vermittelt:
 

  • wie man bautechnische Berechnungen für den Straßenbau ausführt und Mengen berechnet
     
  • wie schwierigere Vermessungsarbeiten, zum Beispiel topographische Aufnahmen, durchgeführt werden
     
  • welche Bau- und Bauhilfsstoffe (zum Beispiel Asphalt, Beton, Mörtel) im Straßenbau wichtig sind und wie sie eingesetzt werden
     
  • wie man Entwurfsunterlagen, zum Beispiel für Straßen oder Radwege, ausarbeitet
     
  • wie Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informationssystemen gelöst werden können
     
  • was in den Bereichen Arbeitsorganisation und Kommunikation wichtig ist, zum Beispiel Präsentationsmöglichkeiten nutzen, Schriftverkehr durchführen oder Ablagesysteme verwenden
     
  • was für die Vorbereitung von Baumaßnahmen wichtig ist
     

Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr:
 

  • wie man hydraulische und schalltechnische Berechnungen durchführt
     
  • was für die Finanzierung und Förderung im Straßen- und Verkehrswesen wichtig ist
     
  • was bei der Ausarbeitung von Unterlagen für Ausschreibungen und bei Vergabeverfahren zu beachten ist
     
  • welche Aufgaben der Bereich Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes umfasst
     
  • was in der Bauleitung und -überwachung oder Bauabrechnung wichtig ist
     
  • wie Datennetze zu nutzen sind
     
  • wodurch sich verschiedene Verfahren zur Prüfung von Straßenbaustoffen und Böden unterscheiden
     
  • wie man Bauwerkpläne bearbeitet und Bauwerkdetails konstruiert sowie Kostenberechnungen durchführt
     
  • wie planungs-, bau- und umweltrechtliche Unterlagen erstellt werden
     

In der Berufsschule
 

erwerben die Auszubildenden Kenntnisse in verschiedenen für den Beruf wichtigen Lerngebieten, zum Beispiel:

  • Erschließen und Gründen eines Bauwerkes
     
  • Planen eines Erdbauwerkes
     
  • Aufmessen und Darstellen eines Geländes
     
  • Abstecken von Straßen und Ingenieurbauwerken
     
  • Herstellen eines Stahlbetonbauteiles
     
  • Vorbereiten einer Baumaßnahme
     
  • Planen und Entwerfen von Straßen und Ingenieurbauwerken
     
  • Bauen von Straßen mit Asphalt-, Beton- und Pflasterdecken
     
  • Erhalten von Verkehrsflächen und Ingenieurbauwerken
     
  • Planen einer Verkehrserschließung für ein Baugebiet
     
  • Planen eines Verkehrsnetzes
     

Rechtsgrundlagen:

Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik, Beschluss der Kultusministerkonferenz


Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss
 

Prüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Erforderliche Nachweise
 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind

  • das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft,
     
  • die Teilnahme an der Zwischenprüfung.
     

Erforderliche Prüfungen
 

Zwischenprüfung:

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einer projektorientierten praktischen Aufgabe, die in höchstens sieben Stunden bearbeitet und schriftlich dokumentiert werden soll. Geprüft wird zum Beispiel in den Bereichen:

  • Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren von Verkehrswegen,
     
  • Berechnen von Verkehrswegen,
     
  • Durchführen von Lage- und Höhenvermessungen.
     

Abschlussprüfung:

Die Abschlussprüfung gliedert sich in zwei Teile (A und B) und erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmenplan genannten praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff.

In Teil A der Prüfung, die höchstens 28 Stunden dauert, soll der Prüfling eine projektorientierte praktische Aufgabe bearbeiten und schriftlich dokumentieren. Dafür kommt insbesondere in Frage:

  • Planen, Entwerfen und Konstruieren von Verkehrswegen oder Ingenieurbauwerken einschließlich der Vermessungsarbeiten sowie Erstellen von planungs- und umweltrechtlichen Unterlagen.
     

In einem Gespräch mit dem Prüfungsausschuss ist das Ergebnis zu erläutern.

Teil B der Prüfung umfasst die Prüfungsbereiche: vertragliche und technische Abwicklung von Baumaßnahmen (120 Minuten), Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes (120 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten). Die Ergebnisse sind schriftlich darzustellen.

Mündliche Prüfung:

Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen im Prüfungsteil B kann eine zusätzliche ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden.

Die Prüfung ist bestanden, wenn in beiden Prüfungsteilen (A und B) sowie innerhalb des Prüfungsteiles B in mindestens zwei der drei Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Sie ist nicht bestanden, wenn die Prüfungsleistungen in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet sind.

Prüfungswiederholung
 

Nicht bestandene Prüfungen können laut Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden.

Prüfende Stelle
 

Die Prüfung wird bei der zuständigen Stelle im Bereich des Öffentlichen Dienstes bzw. der Industrie- und Handelskammer abgelegt.


Abschlussbezeichnung
 

Die Abschlussbezeichnung lautet: Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik.

 


Ausbildungsform
 

Die Ausbildung erfolgt in dualen System überwiegend im Betrieb und in der Berufsschule.


Berufsfeldzuordnung
 

Der Ausbildungsberuf ist keinem Berufsfeld zugeordnet.

Fachkunde für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik

Berufsinformationen Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik

Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik

Was machen Fachkräfte für Straßen- und Verkehrstechnik?

Fachkräfte für Straßen- und Verkehrstechnik ...

Fachkräfte für Straßen- und Verkehrstechnik arbeiten für ...

Für wen ist der Job Fachkraft für Straßen- und Verkehrswesen geeignet?

Wie ist die Ausbildung der Fachkräfte für Straßen- und Verkehrstechnik aufgebaut?

 

 
 VERBAND DEUTSCHER STRASSENWÄRTER
immer ein zuverlässiger Partner!

AUCH IN DER AUSBILDUNG