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Die Straßenwärterinnen und Straßenwärter sind bei der Wartung und
Sicherung der Straßen und Autobahnen eingesetzt. Man erkennt sie durch
ihre auffällige Warnbekleidung und orangefarbenen Fahrzeuge mit gelben
Rundumleuchten und Warnblitzleuchten. Häufig müssen sie im Verkehrsraum
ihre Arbeit verrichten und sind dabei einer erhöhten Gefährdung durch
die Straßenverkehrsteilnehmer ausgesetzt. Diese besondere Gefährdung
ergibt sich nicht selten durch unangepasstes Verhalten rücksichtsloser
Verkehrsteilnehmer, die sich auch selbst dadurch in Gefahr bringen.
Der Winterdienst, namentlich der Schneeräum- und Streudienst, ist eines
der wichtigsten Arbeitsfelder mit großer Auswirkung auf die sichere
Benutzung der Straßen und Autobahnen. Häufig ist der Einsatz rund um die
Uhr erforderlich, auch am Wochenende und an Feiertagen, tags und nachts,
wenn es die Witterungsverhältnisse notwendig werden lassen.
Die Ausbildung zum Straßenwärter ist sehr vielseitig. Sie erfordert
Nachwuchskräfte, die selbst praktisch arbeiten wollen, an Technik
interessiert sind und Landschaft und Natur schätzen.
In den Meistereien und Bauhöfen des Bundesgebietes werden ständig etwa
400 bis 500 Straßenwärter - Auszubildende eingestellt. |
Grundkenntnisse und -fertigkeiten
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im Tief- und Straßen-, Stein-, Beton- und
Stahlbeton- sowie Holzbau,
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in der Verkehrssicherung und Telematik,
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in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung und
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im Umgang mit Informationstechnik und Maschinen,
Fahrzeugen und Geräten |
werden vermittelt.
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In der theoretischen Ausbildung werden Kenntnisse vertieft und
Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Arbeits- und Sozialrechte u.v.a.m.
unterrichtet.
Verwaltungen die Straßenwärter und Straßenwärterinnen in ihrem Bereich
ausbilden, nehmen die Bewerbungen gerne entgegen und stellen
Informationsmaterial über den Ausbildungsberuf zur Verfügung. Sie
finden unter
Interessante Links "Rund um die Straße" die Anschriften.
Die Berufsberater der Arbeitsämter informieren
ebenfalls und stellen auf Anforderung Material, z.B. die Broschüre in
der Reihe "Blätter zur Berufskunde - Straßenwärter/Straßenwärterin"
kostenlos zur Verfügung.
Der
VDStra. als Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten unterstützt Sie gerne mit Rat und Tat.
Die Berufsordnungsmittel für den
Ausbildungsberuf Straßenwärter wurden neu überarbeitet und mit
Verordnung vom 11. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit
ist die Zukunftssicherheit und der Umgang mit aktuellen und künftigen
Maschinen, Techniken und Geräten wie auch das Führen von Kraftfahrzeugen
der Führerscheinklasse CE über die lfd. Nr.19 Buchstabe g) im
Ausbildungsrahmenplan in das Berufsbild eingearbeitet. Die neuen
Ausbildungsgrundlagen wurden zum 01. August 2002 gültig. Für die
Auszubildenden Straßenwärter, die vor diesem Verordnungsdatum bereits in
einem Ausbildungsverhältnis nach den bisherigen Ausbildungsgrundlagen
stehen, ändert sich nichts !!!
Die neue Ausbildungsordnung
Straßenwärter/Straßenwärterin löst die Verordnung vom
07. September 1982 ab. Die Überarbeitung war erforderlich, da sich die
Anforderungen an die Ausbildung erheblich gewandelt haben. Standen
früher Bau- und Instandhaltungsarbeiten bzw. Reinigungsarbeiten im
Vordergrund, muss der heutige Straßenwärter/die heutige Straßenwärterin
in erster Linie in der Lage sein, zu einem sicheren und reibungslosen
Fluss des Straßenverkehrs beizutragen. Hierzu gehört u. a. das Anbringen
und Instandhalten von Verkehrszeichen, von Verkehrseinrichtungen,
Sicherungs- und Telematiksystemen sowie das Wahrnehmen von Aufgaben der
Straßenbaulastträger. Darüber hinaus führen
Straßenwärter/Straßenwärterin auch weiterhin die klassischen Arbeiten
durch wie z. B. Bau- und Instandhaltungsarbeiten, Anlegen und Pflegen
von Grünflächen sowie Maßnahmen des Winterdienstes.
Die neue Ausbildungsordnung ist
so konzipiert, dass die Auszubildenden während ihrer Ausbildung die
Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen der Klasse CE (Lastkraftwagen,
Mindestalter bei einer Ausbildung 18 Jahre) erwerben müssen, die Kosten
hierfür sind vom Ausbildungsbetrieb zu tragen. Dies bietet den
Straßenwärtern/Straßenwärterinnen die Möglichkeit, auch außerhalb ihres
Berufsbereiches durch das Führen dieser Fahrzeuge einer beruflichen
Tätigkeit nachzugehen.
Die Verordnung vom 11.07.2002 wurde im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 48
vom 17. Juli 2002, ab Seite 2604 veröffentlicht.
Die neue Ausbildungsverordnung im Überblick:
Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin
Rahmenlehrplan Ausbildungsberuf Straßenwärter
Führerscheinausbildung
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Ausbildungsberuf Straßenwärter/in -Informationen
Leistungsheft für den Betriebsdienst an Straßen
Ausbildung zum
Straßenwärtermeister
Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
Arbeitsmaterial
für die Berufsschule (Sachsen)
Führerscheinausbildung
dbb-
Ausbildungsbroschüren
Neuordnung der Berufsausbildung, Plattform mit guten Perspektiven
Ein Tag im
Sommerdienst
Ein Tag im
Winterdienst

Azubi-Online-Tagebuch
Ein
ganz normaler Sommertag in einer Autobahnmeisterei
Straßenunterhaltung
anno dazumal
Historische Berufsszene
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VDStra.-Landesverbände














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