Ausbildungsplan  
 

 

               

Die Straßenwärterinnen und Straßenwärter sind bei der Wartung und Sicherung der Straßen und Autobahnen eingesetzt. Man erkennt sie durch ihre auffällige Warnbekleidung und orangefarbenen Fahrzeuge mit gelben Rundumleuchten und Warnblitzleuchten. Häufig müssen sie im Verkehrsraum ihre Arbeit verrichten und sind dabei einer erhöhten Gefährdung durch die Straßenverkehrsteilnehmer ausgesetzt. Diese besondere Gefährdung ergibt sich nicht selten durch unangepasstes Verhalten rücksichtsloser Verkehrsteilnehmer, die sich auch selbst dadurch in Gefahr bringen.

Der Winterdienst, namentlich der Schneeräum- und Streudienst, ist eines der wichtigsten Arbeitsfelder mit großer Auswirkung auf die sichere Benutzung der Straßen und Autobahnen. Häufig ist der Einsatz rund um die Uhr erforderlich, auch am Wochenende und an Feiertagen, tags und nachts, wenn es die Witterungsverhältnisse notwendig werden lassen.

Die Ausbildung zum Straßenwärter ist sehr vielseitig. Sie erfordert Nachwuchskräfte, die selbst praktisch arbeiten wollen, an Technik interessiert sind und Landschaft und Natur schätzen.
In den Meistereien und Bauhöfen des Bundesgebietes werden ständig etwa 400 bis 500 Straßenwärter - Auszubildende eingestellt.

Grundkenntnisse und -fertigkeiten
im Tief- und Straßen-, Stein-, Beton- und Stahlbeton- sowie Holzbau,
 
in der Verkehrssicherung und Telematik,
 
in der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung und
 
im Umgang mit Informationstechnik und Maschinen, Fahrzeugen und Geräten

werden vermittelt.
 

In der theoretischen Ausbildung werden Kenntnisse vertieft und Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Arbeits- und Sozialrechte u.v.a.m. unterrichtet.

Verwaltungen die Straßenwärter und Straßenwärterinnen in ihrem Bereich ausbilden, nehmen die Bewerbungen gerne entgegen und stellen  Informationsmaterial über den Ausbildungsberuf  zur Verfügung. Sie finden  unter Interessante Links "Rund um die Straße"  die Anschriften.

Die Berufsberater der Arbeitsämter informieren ebenfalls und stellen auf Anforderung Material, z.B. die Broschüre in der Reihe "Blätter zur Berufskunde - Straßenwärter/Straßenwärterin" kostenlos zur Verfügung.

Der VDStra. als Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten unterstützt Sie gerne mit Rat und Tat.

Die Berufsordnungsmittel für den Ausbildungsberuf Straßenwärter wurden neu überarbeitet und mit Verordnung vom 11. Juli 2002 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist die Zukunftssicherheit und der Umgang mit aktuellen und künftigen Maschinen, Techniken und Geräten wie auch das Führen von Kraftfahrzeugen der Führerscheinklasse CE  über die lfd. Nr.19 Buchstabe g) im Ausbildungsrahmenplan in das Berufsbild eingearbeitet. Die neuen Ausbildungsgrundlagen wurden zum 01. August 2002 gültig. Für die Auszubildenden Straßenwärter, die vor diesem Verordnungsdatum bereits in einem Ausbildungsverhältnis nach den bisherigen Ausbildungsgrundlagen stehen, ändert sich nichts !!!

Die neue Ausbildungsordnung Straßenwärter/Straßenwärterin löst die Verordnung vom 07. September 1982 ab. Die Überarbeitung war erforderlich, da sich die Anforderungen an die Ausbildung erheblich gewandelt haben. Standen früher Bau- und Instandhaltungsarbeiten bzw. Reinigungsarbeiten im Vordergrund, muss der heutige Straßenwärter/die heutige Straßenwärterin in erster Linie in der Lage sein, zu einem sicheren und reibungslosen Fluss des Straßenverkehrs beizutragen. Hierzu gehört u. a. das Anbringen und Instandhalten von Verkehrszeichen, von Verkehrseinrichtungen, Sicherungs- und Telematiksystemen sowie das Wahrnehmen von Aufgaben der Straßenbaulastträger. Darüber hinaus führen Straßenwärter/Straßenwärterin auch weiterhin die klassischen Arbeiten durch wie z. B. Bau- und Instandhaltungsarbeiten, Anlegen und Pflegen von Grünflächen sowie Maßnahmen des Winterdienstes.
Die neue Ausbildungsordnung ist so konzipiert, dass die Auszubildenden während ihrer Ausbildung die Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen der Klasse CE (Lastkraftwagen, Mindestalter bei einer Ausbildung 18 Jahre) erwerben müssen, die Kosten hierfür sind vom Ausbildungsbetrieb zu tragen. Dies bietet den Straßenwärtern/Straßenwärterinnen die Möglichkeit, auch außerhalb ihres Berufsbereiches durch das Führen dieser Fahrzeuge einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Die Verordnung vom 11.07.2002 wurde im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 48 vom 17. Juli 2002, ab Seite 2604 veröffentlicht.

 

Die neue Ausbildungsverordnung im Überblick:

Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin

Rahmenlehrplan Ausbildungsberuf Straßenwärter

Führerscheinausbildung

Ausbildungsberuf Straßenwärter/in -Informationen

Leistungsheft für den Betriebsdienst an Straßen

Ausbildung zum Straßenwärtermeister

Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik

Arbeitsmaterial für die Berufsschule (Sachsen)

Führerscheinausbildung

dbb- Ausbildungsbroschüren

Neuordnung der Berufsausbildung, Plattform mit guten Perspektiven

Ein Tag im Sommerdienst                                Ein Tag im Winterdienst

   

 Azubi-Online-Tagebuch

Ein ganz normaler Sommertag in einer Autobahnmeisterei

 Straßenunterhaltung anno dazumal


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