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  Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit  
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Brüssel stützt Auffassung der dbb tarifunion und des VERBANDES DEUTSCHER STRASSENWÄRTER

Nach uneinheitlichen Entscheidungen deutscher Gerichte stützt nunmehr der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Auffassung der dbb tarifunion und des VERBANDES DEUTSCHER STRASSENWÄRTER zu Bereitschaftsdiensten. Nach dem Votum des Generalanwalts handelt es sich bei dem Bereitschaftsdienst, den ein Arzt in einem Krankenhaus ableistet, in vollem Umfang um Arbeitszeit im Sinne des europäischen Rechts. 

„Endlich bekommen wir unsere Auffassung durch den EuGH bestätigt – nachdem der deutsche Gesetzgeber untätig geblieben ist, wird er nun vom EuGH gezwungen die unwürdigen Arbeitszeitbedingungen in den Krankenhäusern zu ändern“, kommentiert Robert Dera, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion die Aussagen des Generalanwalts. „Zwar ist der Europäische Gerichtshof nicht an das Plädoyer gebunden, doch folgen die höchsten europäischen Richter fast ausnahmslos dem Votum des Generalanwalts. Wir können der Entscheidung also gelassen entgegensehen.“ 

In dem anhängigen Verfahren hat ein Klinikarzt aus Schleswig-Holstein dagegen geklagt, dass Bereitschaftsdienst nach Deutschem Recht als Ruhezeit gewertet wird. Das Landesarbeitsgericht in Kiel hat dem Fall vor das höchste europäische Gericht gebracht, weil es das deutsche Recht für nicht vereinbar mit den Europavorgaben hielt.

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