Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit
Brüssel stützt Auffassung
der dbb tarifunion und des
VERBANDES DEUTSCHER STRASSENWÄRTER
Nach uneinheitlichen Entscheidungen deutscher
Gerichte stützt nunmehr der Generalanwalt am Europäischen
Gerichtshof (EuGH) die Auffassung der dbb tarifunion
und des VERBANDES DEUTSCHER STRASSENWÄRTER
zu Bereitschaftsdiensten. Nach dem
Votum des Generalanwalts handelt es sich bei dem
Bereitschaftsdienst, den ein Arzt in einem Krankenhaus ableistet, in
vollem Umfang um Arbeitszeit im Sinne des europäischen Rechts.
„Endlich bekommen
wir unsere Auffassung durch den EuGH bestätigt – nachdem der
deutsche Gesetzgeber untätig geblieben ist, wird er nun vom EuGH
gezwungen die unwürdigen Arbeitszeitbedingungen in den
Krankenhäusern zu ändern“, kommentiert Robert Dera, 1. Vorsitzender
der dbb tarifunion die Aussagen des Generalanwalts. „Zwar ist der
Europäische Gerichtshof nicht an das Plädoyer gebunden, doch folgen
die höchsten europäischen Richter fast ausnahmslos dem Votum des
Generalanwalts. Wir können der Entscheidung also gelassen
entgegensehen.“
In dem anhängigen
Verfahren hat ein Klinikarzt aus Schleswig-Holstein dagegen geklagt,
dass Bereitschaftsdienst nach Deutschem Recht als Ruhezeit gewertet
wird. Das Landesarbeitsgericht in Kiel hat dem Fall vor das höchste
europäische Gericht gebracht, weil es das deutsche Recht für nicht
vereinbar mit den Europavorgaben hielt. |