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Ausbildungsberufsbezeichnung
Fachkraft für
Straßen- und Verkehrstechnik
Ausbildungsbereich
Öffentlicher Dienst, Industrie und Handel
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
Struktur des Ausbildungsberufs
Monoberuf, d.h. Ausbildungsberuf ohne Spezialisierung in Fachrichtungen
oder Schwerpunkte. Gemeinsame Grundbildung mit dem Ausbildungsberuf
Fachkraft für Wasserwirtschaft im ersten Ausbildungsjahr
Was ist neu?
In der Vergangenheit gab es keine bundeseinheitliche
Berufsausbildungsordnung für den Bereich Straßenbautechnik. Aus der Zeit vor
Inkrafttreten des Bundesberufsbildungsgesetzes (BBiG) gab es in Hessen eine
Regelung für die Ausbildung zum Straßenbautechniker/zur
Straßenbautechnikerin und in Rheinland-Pfalz für die Ausbildung zum
Planungstechniker/zur Planungstechnikerin (Novellierungen 1991 bzw. 1993).
Im Frühjahr 1998 kamen Bund, Länder und Sozialpartner überein, eine
Anpassung dieser veralteten Ausbildungsregelungen an die technische,
wirtschaftliche und soziale Entwicklung gemäß § 25 BBiG durch
bundeseinheitliche Ausbildungsgänge vorzunehmen.
Inkrafttreten: 1. August 2000
Ausbildungsprofil
| 1.
Berufsbezeichnung
Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik
2. Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.
3. Arbeitsgebiet
Die Fachkräfte für Straßen- und Verkehrstechnik arbeiten im Bereich der
Planung, der Bauleitung und -überwachung, des Betriebes, der Erhaltung
und der Betreuung des Straßen- und Verkehrswegenetzes und der Bauwerke.
Sie gestalten und betreiben das Verkehrssystem Straße und sorgen für
Mobilität und Verkehrssicherheit. Das betrifft den Gesamtverkehr mit
Individualverkehr, Rad- und Fußgängerverkehr, öffentlichen
Personennahverkehr und dem Güterverkehr. Sie finden ihren Einsatz in
Verwaltungen, Ingenieurbüros und Bauunternehmungen.
4. Berufliche Qualifikationen
Die Fachkräfte für Straßen- und Verkehrstechnik führen zeichnerische,
rechnerische, konstruktive, kaufmännische und verwaltende Tätigkeiten
selbständig und in Kooperation mit anderen im Innen- und Außendienst
aus. Sie arbeiten manuell und mit der Technik der Daten- und
Informationsverarbeitung, Kommunikation und Telematik. Dabei beachten
sie die Gesetze des Straßenrechts und des Straßenverkehrsrechts, des
Natur- und Umweltschutzes und die Vorschriften der
Straßenverkehrstechnik und der Straßenbautechnik.
Fachkräfte für Straßen- und Verkehrstechnik
- führen Vermessungsarbeiten aus
- stellen Geländepläne und -profile dar
- erheben Daten, werten diese aus und stellen sie dar
- konstruieren und berechnen Straßen- und Verkehrsführungen
- erstellen Entwurfspläne für Straßen, Rad- und Gehwege, Bauwerke
und öffentliche Nahverkehrsanlagen
- berechnen Lärmbelastungen und planen Lärmschutzmaßnahmen
- planen Anlagen der Straßenentwässerung
- berücksichtigen Fachbeiträge der Landespflege, des Städtebaues und
des Immissionsschutzes
- bearbeiten Unterlagen für die Baurechtsbeschaffung
- bereiten Ausschreibungen für Bauleistungen vor und stellen
Kostenanschläge auf
- wirken bei der Leitung und Überwachung von Baumaßnahmen mit und
rechnen Bauleistungen ab
- arbeiten in der technischen Organisation des Betriebes, der
Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes und der Bauwerke
- stellen Einsatzpläne für Straßenunterhaltungsarbeiten auf
- planen die Straßen- und Verkehrsausstattung und stellen sie dar
- arbeiten Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Verkehrssteuerung
aus und stellen sie dar
- erfassen Straßen- und Verkehrsbestandsdaten und werten sie in
Straßeninformationssystemen aus
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Inhalte der Berufsausbildung
Ausbildungsberufsbild
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Wirtschaftlichkeit
- Arbeitsorganisation und Kommunikation und Mitgestalten von sozialen
Beziehungen
- Informationstechnik- und -verarbeitung
- Bautechnisches Zeichnen und Konstruieren
- Bautechnisches Berechnen
- Lage- und Höhenvermessungen
- Baustoffe und Böden
- Verwaltungsabläufe im Straßen- und Verkehrswesen
- Planen, Entwerfen und Konstruieren von Verkehrswegen und
Ingenieurbauwerken
- Erstellen von planungsrechtlichen, baurechtlichen und
umweltrechtlichen Unterlagen
- Vertragliche und technische Abwicklung von Baumaßnahmen
- Betrieb, Erhaltung und Betreuung des Verkehrswegenetzes
- Qualitätssichernde Maßnahmen
Anerkennungsdatum / Quelle
Verordnung Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und
Verkehrstechnik und zur Fachkraft für Wasserwirtschaft vom 21. Juli 2000,
Bundesgesetzblatt Jahrg. 2000, Teil I, Nr. 35, S. 1148, vom 28.07.2000.
Bekanntmachung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für
Strassen- und Verkehrstechnik nebst Rahmenlehrplan vom 15. August 2000,
Bundesanzeiger Nr. 207a vom 04. November 2000.
Den
Rahmenlehrplan für den
Ausbildungsberuf "Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik und Fachkraft
für Wasserwirtschaft" finden Sie als download-Text.
Fachkunde für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen-
und Verkehrstechnik
Berufsinformationen Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen-
und Verkehrstechnik
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Straßen- und
Verkehrstechnik
Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Straßen- und
Verkehrstechnik
Was
machen Fachkräfte für Straßen- und Verkehrstechnik?
Fachkräfte für
Straßen- und Verkehrstechnik ...
Fachkräfte für Straßen- und Verkehrstechnik arbeiten für ...
Für wen ist
der Job Fachkraft für Straßen- und Verkehrswesen geeignet?
Wie ist die Ausbildung der Fachkräfte für Straßen- und Verkehrstechnik
aufgebaut?
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