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Arbeitnehmer muss Anspruch auf Urlaub zügig geltend machen

 
 

Frankfurt/Main (dpa) - Arbeitnehmer müssen bei einem Streit um Urlaub ihre Ansprüche zügig vor Gericht anmelden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. Die Richter wiesen damit in einem Eilverfahren den Antrag eines Straßenwärters gegen das Land Hessen zurück. Der Arbeitnehmer wollte zwei Wochen im November gerichtlich durchsetzen (AZ: 9 Ga 163/02)

Bereits im Februar hatte der Straßenwärter bei seinen Vorgesetzten den Urlaubsantrag gestellt. Obwohl der Antrag bereits kurze Zeit später mit der Begründung zurückgewiesen wurde, der Mitarbeiter werde beim Winterdienst benötigt, ließ sich der Arbeitnehmer bis August Zeit bevor er gegen das Land gerichtlich vorging.

Laut Urteil ist es zwar lobenswert, wenn Arbeitnehmer zunächst eine außergerichtliche Lösung von Konflikten versuchten. Gleichwohl habe dies zügig zu geschehen. Hätte sich der Arbeitnehmer rechtzeitig an das Gericht gewandt, wäre sogar noch ein reguläres Hauptsacheverfahren möglich gewesen, sagte die Gerichtsvorsitzende.

 

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