Bereits im Februar hatte der Straßenwärter bei
seinen Vorgesetzten den Urlaubsantrag gestellt. Obwohl der Antrag bereits
kurze Zeit später mit der Begründung zurückgewiesen wurde, der Mitarbeiter
werde beim Winterdienst benötigt, ließ sich der Arbeitnehmer bis August
Zeit bevor er gegen das Land gerichtlich vorging.
Laut Urteil ist es zwar lobenswert, wenn
Arbeitnehmer zunächst eine außergerichtliche Lösung von Konflikten
versuchten. Gleichwohl habe dies zügig zu geschehen. Hätte sich der
Arbeitnehmer rechtzeitig an das Gericht gewandt, wäre sogar noch ein
reguläres Hauptsacheverfahren möglich gewesen, sagte die
Gerichtsvorsitzende.