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  An dem Baum war etwas faul:  

Spärliche Belaubung als Alarmzeichen für Standsicherheit

Ein Straßenwärter stellte im Juli 1996 fest, dass eine am Straßenrand stehende Birke nur noch etwa zur Hälfte belaubt war und im Astwerk trockene Zweige aufwies. Das fiel auch einem Berufskollegen beim wiederholten Vorbeifahren auf. Die Birke wurde als verdächtig markiert, aber schon im August 1996 stürzte der Baum um und beschädigte dabei ein Auto. Im folgenden Schadenersatzprozess gegen das für die Sicherheit des Straßenverkehrs zuständige Bundesland ging es darum, ob das Straßenbauamt seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen war.

Das Oberlandesgericht Celle verneinte dies (9 U 143/98). Man hätte die für September 1996 vorgesehene turnusmäßige Kontrolle - durch eine Baumschaukommission unter Mitwirkung eines Gartenbauingenieurs - in diesem Fall nicht abwarten dürfen. Bis zum Unfalltag sei ungeklärt geblieben, ob die Birke tatsächlich in ihrer Standsicherheit beeinträchtigt war, obwohl es Indizien dafür gegeben habe, dass sie den Straßenverkehr gefährden könnte. Angesichts deutlicher Anzeichen für eine Erkrankung oder sonstige Schädigung des Baums hätte man sofort den Rat eines Fachmanns einholen müssen. Allein der Fachmann könne darüber entscheiden, ob man unverzüglich handeln müsse oder ob noch Zeit genug sei, mit der Prüfung der Standsicherheit des Baumes bis zur nächsten Routinekontrolle zuzuwarten. Das Land musste deshalb für die durch den umgestürzten Baum entstandenen Schäden aufkommen.

Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 21. Oktober 1998 - 9 U 143/98

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