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Schlichtungsvereinbarung

  VERBAND DEUTSCHER STRASSENWÄRTER  


 

 
Neuabschluss einer Schlichtungsvereinbarung
Am 9. April 2002 haben sich in Köln die Tarifvertragspartner auf eine neue Schlichtungsvereinbarung geeinigt. Nach einer Auftaktveranstaltung am 31. Oktober 2001 und einer weiteren Verhandlungsrunde am 25. Februar diesen Jahres ist diese Einigung vergleichsweise schnell erzielt worden und bildet schon dadurch einen positiven Beitrag zur Verhandlungskultur im öffentlichen Dienst.

Der Praxis-Test steht noch aus
Den Praxis-Test muss das Ergebnis allerdings noch bestehen. „Die dbb tarifunion wird alles daran setzen, dass die neue Schlichtungsvereinbarung nicht schon direkt in ihrem ersten Dienstjahr schweren Belastungen ausgesetzt sein wird“, kommentierte Frank Stöhr, 2. Vorsitzender der dbb tarifunion und in Köln der dbb-Verhandlungsführer, das Ergebnis. „So wichtig eine praktikable Schlichtungsvereinbarung ist, wichtiger noch ist der politische Wille der Tarifpartner zielgerichtet verhandeln zu wollen. Hier sind die schwierigen Verhandlungen zur Reform der Zusatzversorgung durchaus als Leitbild geeignet.“
Während der Verhandlungen wurde von dbb tarifunion und den Vertretern der Arbeitgeber aus Bund, Ländern und Gemeinden übereinstimmend deutlich gemacht, dass die Delegation tarifautonomer Verantwortung auf das Institut Schlichtung Ausnahme bleiben muss. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen beide Seiten bemüht sein, ihre Mittel und Ziele so einzusetzen und zu formulieren, dass ein Verhandlungsergebnis möglich ist.

Gestrafftes Verfahren
Gleichwohl macht es Sinn, das Instrument der Schlichtung, auch aus den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre heraus, neu zu gestalten. In den Verhandlungen ist gelungen, sich auf ein deutlich gestrafftes Verfahren zu einigen. Danach wird nunmehr die Dauer einer Schlichtung auf nahezu die Hälfte der ursprünglichen Länge gekürzt. Nicht zuletzt durch die Nutzung neuer Medien ließen sich hier bisher geltende Fristen problemlos verkürzen. Zum weitern wurde vereinbart, dass zwischen dem Scheitern der Verhandlungen und dem Beginn der Schlichtung die Möglichkeit zu innergewerkschaftlicher Meinungsbildung besteht. Dies beinhaltet auch, dass die gewerkschaftlichen Positionen noch vor Aufnahme der Schlichtung durch Aktionen deutlich gemacht werden können.
Ferner ist es wichtig, dass auch die Zahl der zu schlichtenden Themen nach dem Willen der Tarifpartner eingeschränkt werden kann. So ist es zwar weiterhin möglich, dass eine der Tarifparteien ein Thema in die Schlichtung einbringt, doch können die zwei Schlichter einvernehmlich ein solches Thema wieder aus dem Verfahren nehmen, wenn es nach ihrer Einschätzung die Möglichkeiten der Schlichtung überfordert. An dieser Stelle wurde die Rolle der Schlichter deutlich aufgewertet.
Aus Sicht der dbb tarifunion besteht mit der gefundenen Regelung die Möglichkeit, die Effizienz von Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst zu erhöhen. Das allerdings setzt neben einer renovierten Schlichtungsordnung auch den Willen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu frei ausgehandelten Ergebnissen voraus.




 

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