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Schlichtungsvereinbarung
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VERBAND
DEUTSCHER STRASSENWÄRTER |
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Neuabschluss einer Schlichtungsvereinbarung
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Am 9. April 2002 haben sich in Köln die
Tarifvertragspartner auf eine neue Schlichtungsvereinbarung
geeinigt. Nach einer Auftaktveranstaltung am 31. Oktober 2001 und
einer weiteren Verhandlungsrunde am 25. Februar diesen Jahres ist
diese Einigung vergleichsweise schnell erzielt worden und bildet
schon dadurch einen positiven Beitrag zur Verhandlungskultur im
öffentlichen Dienst.
Der Praxis-Test steht noch aus
Den Praxis-Test muss das Ergebnis allerdings noch bestehen. „Die dbb
tarifunion wird alles daran setzen, dass die neue
Schlichtungsvereinbarung nicht schon direkt in ihrem ersten
Dienstjahr schweren Belastungen ausgesetzt sein wird“, kommentierte
Frank Stöhr, 2. Vorsitzender der dbb tarifunion und in Köln der
dbb-Verhandlungsführer, das Ergebnis. „So wichtig eine praktikable
Schlichtungsvereinbarung ist, wichtiger noch ist der politische
Wille der Tarifpartner zielgerichtet verhandeln zu wollen. Hier sind
die schwierigen Verhandlungen zur Reform der Zusatzversorgung
durchaus als Leitbild geeignet.“
Während der Verhandlungen wurde von dbb tarifunion und den
Vertretern der Arbeitgeber aus Bund, Ländern und Gemeinden
übereinstimmend deutlich gemacht, dass die Delegation tarifautonomer
Verantwortung auf das Institut Schlichtung Ausnahme bleiben muss. Um
dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen beide Seiten bemüht
sein, ihre Mittel und Ziele so einzusetzen und zu formulieren, dass
ein Verhandlungsergebnis möglich ist.
Gestrafftes Verfahren
Gleichwohl macht es Sinn, das Instrument der Schlichtung, auch aus
den Erfahrungen der zurückliegenden Jahre heraus, neu zu gestalten.
In den Verhandlungen ist gelungen, sich auf ein deutlich gestrafftes
Verfahren zu einigen. Danach wird nunmehr die Dauer einer
Schlichtung auf nahezu die Hälfte der ursprünglichen Länge gekürzt.
Nicht zuletzt durch die Nutzung neuer Medien ließen sich hier bisher
geltende Fristen problemlos verkürzen. Zum weitern wurde vereinbart,
dass zwischen dem Scheitern der Verhandlungen und dem Beginn der
Schlichtung die Möglichkeit zu innergewerkschaftlicher
Meinungsbildung besteht. Dies beinhaltet auch, dass die
gewerkschaftlichen Positionen noch vor Aufnahme der Schlichtung
durch Aktionen deutlich gemacht werden können.
Ferner ist es wichtig, dass auch die Zahl der zu schlichtenden
Themen nach dem Willen der Tarifpartner eingeschränkt werden kann.
So ist es zwar weiterhin möglich, dass eine der Tarifparteien ein
Thema in die Schlichtung einbringt, doch können die zwei Schlichter
einvernehmlich ein solches Thema wieder aus dem Verfahren nehmen,
wenn es nach ihrer Einschätzung die Möglichkeiten der Schlichtung
überfordert. An dieser Stelle wurde die Rolle der Schlichter
deutlich aufgewertet.
Aus Sicht der dbb tarifunion besteht mit der gefundenen Regelung die
Möglichkeit, die Effizienz von Tarifverhandlungen im öffentlichen
Dienst zu erhöhen. Das allerdings setzt neben einer renovierten
Schlichtungsordnung auch den Willen von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern zu frei ausgehandelten Ergebnissen voraus.
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