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VERBAND
DEUTSCHER STRASSENWÄRTER |
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Neuordnung Ausbildungsberuf
Straßenwärter 2002
Stand: 11. Juli 2002
Ausbildungsberufsbezeichnung
Straßenwärter/Straßenwärterin
(eine anderweitige öffentlich bekannt gewordene Berufsbezeichnung
wird es nicht geben)
Ausbildungsbereich
Öffentlicher Dienst und private Wirtschaft
Struktur des Ausbildungsberufs
Monoberuf ohne Fachrichtungen oder Schwerpunkte
Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Was ist neu?
Die neue Ausbildungsordnung tritt an die Stelle der
Ausbildungsordnung von 1982.
In die Ausbildung wird auch die Fahrberechtigung für die Klasse CE
aufgenommen werden.
Inkrafttreten: 01. August 2002
Ausbildungsprofil
| 1.
Berufsbezeichnung
Straßenwärter/Straßenwärterin
2. Ausbildungsdauer
3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule
- 3. Arbeitsgebiet
Straßenwärter/Straßenwärterinnen arbeiten in Autobahn- und
Straßenmeistereien und den kommunalen Bauhöfen
4. Berufliche Qualifikationen |
Inhalte der Berufsausbildung
Ausbildungsberufsbild
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Auftragsübernahme, Arbeitsplan und Ablaufplanung
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
- Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und
Räumen von Unfallstellen, sonstige Verkehrsicherung
- Auswählen, Prüfen und Lagern von technischen Unterlagen,
Durchführen von Messungen
- Anfertigen und Anwenden von Skizzen und Zeichnungen
- Durchführen von Vermessungsarbeiten
- Aufgaben der Straßenbaulastträger, Anwenden der rechtlichen
Bestimmungen
- Durchführen von Bauarbeiten, Erhaltungs- und
Unterhaltungsarbeiten an Straßen
- Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen
- Pflegen und Unterhalten von Straßenbegleitgrün und
unbefestigten Flächengrünen
- Begrünen und Pflegen unbefestigter Flächen, Biotoppflege
- Anbringen und Unterhalten von Verkehrszeichen und –einrichtungen,
Verkehrssicherungs- und
Telematiksysteme
Durchführen des Winterdienstes
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und
technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen
Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung
Organisationen, die an der Neuordnung
beteiligt waren:
Arbeitgeber
Straßenbauamt Schweinfurt
Alte Bahnhofstr. 29
97422 Schweinfurt
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Postfach
50663 Köln
MWV des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstr. 30
39114 Magdeburg
Bau-Bildungszentrum
Industriepark an der B 19
98639 Walldorf-Meiningen
Landesamt für Straßenbau Erfurt
Hallesche Str. 15
99085 Erfurt
Hauptverband Bauindustrie
Kurfürstenstr. 129
10785 Berlin
Arbeitnehmer
Fachgewerkschaft Verband Deutscher Straßenwärter
Bundesvorsitzender
Siegfried Damm
stellv. Bundesvorsitzende
Werner Ege
Klaus Eckl
Peter Brosch
Bund
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Referat II B 6
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 222
53113 Bonn
Länder
Sekretariat der Ständigen Konferenz
der Kultusminister der Länder (KMK)
Lennéstr. 6
53113 Bonn
Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)
Infos/Grafiken/ Veröffentlichungen
Anerkennungsdatum / Quelle
Die neuen Ausbildungsverordnungen im Überblick:
Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin
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