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  VERBAND DEUTSCHER STRASSENWÄRTER  

 

Neuordnung Ausbildungsberuf

Straßenwärter 2002

                 Stand: 11. Juli 2002      


Ausbildungsberufsbezeichnung

Straßenwärter/Straßenwärterin

(eine anderweitige öffentlich bekannt gewordene Berufsbezeichnung wird es nicht geben)

Ausbildungsbereich

Öffentlicher Dienst und private Wirtschaft 

Struktur des Ausbildungsberufs

Monoberuf ohne Fachrichtungen oder Schwerpunkte

Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.

Was ist neu?

Die neue Ausbildungsordnung tritt an die Stelle der Ausbildungsordnung von 1982.
In die Ausbildung wird auch die Fahrberechtigung für die Klasse CE aufgenommen werden.

Inkrafttreten: 01. August 2002

Ausbildungsprofil

1. Berufsbezeichnung

Straßenwärter/Straßenwärterin

2. Ausbildungsdauer

3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule

3. Arbeitsgebiet

Straßenwärter/Straßenwärterinnen arbeiten in Autobahn- und Straßenmeistereien und den kommunalen Bauhöfen

4. Berufliche Qualifikationen

Inhalte der Berufsausbildung

Ausbildungsberufsbild

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  4. Umweltschutz
  5. Auftragsübernahme, Arbeitsplan und Ablaufplanung
  6. Betriebswirtschaftliches Handeln
  7. Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
  8. Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsstellen, Sichern und Räumen von Unfallstellen, sonstige Verkehrsicherung
  9. Auswählen, Prüfen und Lagern von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen
  10. Anfertigen und Anwenden von Skizzen und Zeichnungen
  11. Durchführen von Vermessungsarbeiten
  12. Aufgaben der Straßenbaulastträger, Anwenden der rechtlichen Bestimmungen
  13. Durchführen von Bauarbeiten, Erhaltungs- und Unterhaltungsarbeiten an Straßen
  14. Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen
  15. Pflegen und Unterhalten von Straßenbegleitgrün und unbefestigten Flächengrünen
  16. Begrünen und Pflegen unbefestigter Flächen, Biotoppflege
  17. Anbringen und Unterhalten von Verkehrszeichen und –einrichtungen, Verkehrssicherungs- und Telematiksysteme
  18. Durchführen des Winterdienstes
  19. Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Führen und Warten von Fahrzeugen
  20. Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung

 

Organisationen, die an der Neuordnung beteiligt waren:

Arbeitgeber

Straßenbauamt Schweinfurt
Alte Bahnhofstr. 29
97422 Schweinfurt

Landesbetrieb Straßenbau NRW
Postfach
50663 Köln

MWV des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstr. 30
39114 Magdeburg

Bau-Bildungszentrum
Industriepark an der B 19
98639 Walldorf-Meiningen

Landesamt für Straßenbau Erfurt
Hallesche Str. 15
99085 Erfurt

Hauptverband Bauindustrie
Kurfürstenstr. 129
10785 Berlin

Arbeitnehmer

Fachgewerkschaft Verband Deutscher Straßenwärter


Bundesvorsitzender

Siegfried Damm

stellv. Bundesvorsitzende

Werner Ege

Klaus Eckl

Peter Brosch

 

Bund

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Referat II B 6
Villemombler Str. 76
53123 Bonn

Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen
Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Referat 222
53113 Bonn

Länder

Sekretariat der Ständigen Konferenz
der Kultusminister der Länder (KMK)
Lennéstr. 6
53113 Bonn

Hinweise (u.a. Verbindung zu anderen Berufen)

Infos/Grafiken/ Veröffentlichungen

Anerkennungsdatum / Quelle

Die neuen Ausbildungsverordnungen im Überblick:

Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin


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