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Bundesfinanzhof hat entschieden


 

Garagenmiete für Dienstwagen kein Arbeitslohn


 

Vom Arbeitgeber bezahlte Garagenmieten für einen Dienstwagen sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes nicht als zu versteuernder Arbeitslohn zu erfassen.


dpa/HB MÜNCHEN. In einem Streitfall hatte das Finanzamt die dem Arbeitnehmer überlassene Miete für die Unterstellung eines Dienstwagens als versteuerbaren Arbeitslohn geltend gemacht. Dem folgte der Bundesfinanzhof, der oberste Gerichtshof für Steuern und Zölle, jedoch nicht.

In der am Mittwoch in München veröffentlichten Urteilsbegründung heißt es, die Garagenmiete an den Arbeitnehmer werde nicht für dessen Arbeitskraft bezahlt. Stellten Arbeitnehmer ihre Dienstwagen zu Hause in gemieteten Garagen unter, sei die vom Arbeitgeber gezahlte Erstattung als „steuerfreier Auslagenersatz“ anzusehen, wurde vom Bundesfinanzhof weiter mitgeteilt.

Aktenzeichen VI R 145/99

 

 




 

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