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Versteckte Botschaften bei Arbeitszeugnissen |
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Arbeitszeugnisse enthalten mehr Information als ein erster Blick
zeigt. Den Code zu entschlüsseln ist dank Literatur und Internet
möglich. Die Sache wird dadurch verkompliziert, dass - wie
Vergleiche zeigen - Codes nicht uniform sind und nicht alle
Personalchefs die gleichen Formulierungen benützen. Das "Zwischen
die Zeilen-Lesen" kann auch zu Fehlinterpretationen führen.
Versuchen Sie
den Test!.
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In den
Arbeitszeugnissen gibt es gleichsam eine Geheimsprache. Oft ist die
wahre Botschaft zwischen den Zeilen versteckt. Wir zeigen
nachfolgend einige Beispiele, wie die Zeugnissprache unter Profis
verstanden werden könnte:
"Sie erledigte die Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit." Oder:
"Er arbeitet gut." Diese Formulierung entspricht nicht einer
Hoechstnote. Es müsste lauten: "Wir waren mit den Leistungen von M.C.
in jeder Hinsicht ausserordentlich zufrieden."
Falls im Zeugnis steht: "M.C. hat sein Bestes gegeben." Oder: "Sie
hat sich bemüht, das Beste zu geben." Bei diesen Formulierungen
dürften Sie zu Recht stutzig werden. Denn dies heisst: Obwohl die
Person sich angestrengt hatte, kam wenig dabei heraus. Fehlt beim
Verhalten eine besondere Ausdrucksstärke, so ist das Zeugnis
ungenügend. "Im Umgang mit den Kunden und Mitarbeitern war M.C.
stets freundlich und korrekt." Dies deutet darauf hin, dass sich M.C
lediglich damit begnügt hat, korrekt zu sein. Erst wenn ein Punkt
explizit hervorgehoben wird z.B. "zuvorkommend", "hilfsbereit",
"vermittelnd" usw, so ist das Zeugnis hinsichtlich dieses besonderen
Punktes ausgezeichnet. Steht beim Austrittsgrund nur: "Der Austritt
erfolgt auf eigenen Wunsch." Dann heisst dies: Der Angestellte
hinterlässt keine grosse Lücke. Sonst würde im Zeugnis noch stehen:
"Wir bedauern den Weggang." Falls erwähnt wird, dass die scheidende
Mitarbeiterin jederzeit wieder eingestellt würde, entspricht dies
einer sehr guten Note. Fehlt der Austrittsgrund oder wird
geschrieben, der Austritt erfolge im gegenseitigen Einvernehmen, so
könnte dies auch heissen, der Angestellte sei gefeuert worden.
Hier ist ein Ausschnitt aus einem Dictionaire von
www.industrie-job.de:
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... hatte
Gelegenheit alle wichtigen Aufgaben zu bearbeiten |
... die
Arbeitsergebnisse waren enttäuschend |
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... hat seine
Aufgaben ordnungsgemäss erledigt |
... arbeitet
umständlich |
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.. ist tüchtig
und weiß sich auch positiv darzustellen |
... Wichtigtuer
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... galt im
Kollegenkreis als beliebter Mitarbeiter |
... neigt mehr
zu geselligen Verhaltensweisen |
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... bemühte
sich allen Anforderungen gerecht zu werden |
... Versager,
auf der ganzen Linie |
|
... fleißig,
hat die ihm gemässen Aufgaben zuverlässig bearbeitet
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... ist nur für
leichte, anspruchslose Aufgaben geeignet |
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... das
Verhalten zu den Mitarbeitern war stets einwandfrei
|
... mit den
Vorgesetzten gab es Probleme |
Bei ungeschickten Formulierungen geschieht dies nicht immer
absichtlich. Viele Chefs haben die Zeugnissprache gar nicht gelernt.
Angestellte haben keinen Anspruch auf ein sehr gutes Zeugnis, obwohl
die Arbeitgeber angehalten werden, die Zeugnisse wohlwollend zu
formulieren. Bei der Leistung und beim Verhalten sind übrigens
negative Äusserungen zulässig.
Was kann man gegen schlechte
Zeugnisse tun? (Tip von Navigas AG).
Das Internet hilft bei der Übersetzungshilfe aus der Zeugnissprache.
Zwei Beispiele: eine Zufriedenheitsskala aus
www.industrie-job.de):
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hat die
übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
erledigt |
Sehr gut
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hat die
übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit
erledigt |
Gut
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hat die
übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt
|
Befriedigend
|
|
hat die
übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt
|
Ausreichend
|
|
hat sich
bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden |
Mangelhaft
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oder eine Tabelle aus
ksk-tuebingen.de :
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(AL =
Arbeitsleistung, AW = Arbeitsweise, V = Verhalten, S =
Schlusssatz) |
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Sehr gut
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AL: Die
Arbeiten wurden stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
erledigt.
AW: Die Aufgaben wurden stets mit äusserster Sorgfalt und
grösster Genauigkeit erledigt.
V: Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets
vorbildlich.
S: Wir bedauern das Ausscheiden sehr und bedanken uns für
stets sehr gute Leistungen. |
|
Gut
|
AL: Die
Arbeiten wurden zu unserer vollsten / stets zu unserer vollen
Zufriedenheit erledigt.
AW: Die Aufgaben wurden stets mit Sorgfalt und Genauigkeit
erledigt.
V: Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war
vorbildlich.
S: Wir bedauern das Ausscheiden und bedanken uns für sehr gute
Leistungen. |
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Befriedigend
|
AL: Die
Arbeiten wurden zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
AW: Die Aufgaben wurden stets mit Sorgfalt und Genauigkeit
erledigt.
V: Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern war gut.
S:Wir bedauern das Ausscheiden und danken für gute Leistungen. |
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Ausreichend
|
AL: Die
Arbeiten wurden zu unserer Zufriedenheit erledigt.
AW: Die Aufgaben wurden mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt.
V: Das Verhalten zu Vorgesetzten und Mitarbeitern gab zu
Beanstandungen keinen Anlass.
S: Wir danken für die Mitarbeit. |
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Mangelhaft
|
AL: Die
Arbeiten wurden im grossen und ganzen zu unserer Zufriedenheit
erledigt.
AW: Die Aufgaben wurden im allgemeinen mit Sorgfalt und
Genauigkeit erledigt.
V: Das Verhalten war insgesamt angemessen
S: Wir danken für das Streben nach einer guten Leistung. |
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Ungenügend |
AL: Er/sie hat
sich bemüht, die Arbeit zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
AW: Er/sie bemühte sich, die Aufgaben sorgfältig zu erledigen.
V: Er/sie bemühte sich um ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten
und Kollegen.
S: Wir danken bei dieser Gelegenheit.
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Für die Praxis sind
folgende Grundsätze entwickelt worden, die bei
Arbeitszeugnissen beachtet werden müssen:
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GRUNDSATZ DES
WOHLWOLLENS |
Das
Arbeitszeugnis soll dem Arbeitnehmer das wirtschaftliche
Fortkommen erleichtern. Das Zeugnis muss deshalb von
verständigem Wohlwollen geprägt sein. Die Grenze des
Wohlwollens zieht sich an der Wahrheitspflicht. |
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GRUNDSATZ DER
WAHRHEIT |
Auf die Angaben
des Arbeitszeugnisses muss man ich verlassen können. Die
Informationen müssen deshalb stimmen. |
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GRUNDSATZ DER
KLARHEIT |
Die Aussagen
müssen eindeutig sein. Das Zeugnis ist in klarer
verständlicher Sprache abzufassen. Die Richtigkeit der Angaben
sollten überprüfbar sein. Die Gerichte stellen hohe
Anforderungen an die Klarheit und Unzweideutigkeiten der
Angaben. Geheime Zeichen und Formulierungen (Geheimsprache)
verstossen gegen den Grundsatz der Zeugnisklarheit und sind
deshalb unzulässig. |
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GRUNDSATZ DER
VOLLSTÄNDIGKEIT |
Das
Arbeitszeugnis muss alle notwendigen Angaben
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Wer ein Zeugnis
ausstellt, muss sich stets bewusst bleiben: das Zeugnis ist
auch eine Visitenkarte des Arbeitgebers! |
Bewerbungen und
Arbeitszeugnisse
Zwischen den Zeilen lesen
Das sind die wichtigsten
Formulierungen für das Arbeitszeugnis
1. Beschreibung des Verhaltens und der Führung des
Mitarbeiters
sehr gut
- Gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern
stets einwandfrei
- Sein kollegiales Wesen sicherte ihm stets
ein sehr gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Mitarbeitern
- Das aufgeschlossene und freundliche Wesen
brachte gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern allseits
Anerkennung und große Wertschätzung
- Sein Verhalten zu Vorgesetzten,
Arbeitskollegen, Mitarbeitern und Kunden war stets vorbildlich
- Sein Verhalten zu Vorgesetzten,
Arbeitskollegen und Kunden war stets einwandfrei
- Er wurde von Vorgesetzten, Kollegen und
Kunden als freundlicher und fleißiger Mitarbeiter geschätzt
gut
- Sein kollegiales Wesen sicherte ihm stets
ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Mitarbeitern
- Sein Verhalten zu Vorgesetzten,
Arbeitskollegen, Mitarbeitern und Kunden war vorbildlich
- Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern
und Kunden war einwandfrei
- Sein Verhalten zu Vorgesetzten,
Arbeitskollegen und Kunden war einwandfrei
befriedigend
- Sein Verhalten zu Arbeitskollegen und
Vorgesetzten war einwandfrei
- Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und
Kollegen gab zu Klagen keinen Anlass
- Sein Verhalten zu Mitarbeitern und
Vorgesetzten war vorbildlich
(Der Vorgesetzte wird erst an zweiter Stelle genannt, darum
befriedigende Beurteilung)
- Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und
Mitarbeitern war gut
ausreichend
- Sein Verhalten zu Mitarbeitern war
einwandfrei
- Sein Verhalten zu Arbeitskollegen war
kameradschaftlich und hilfsbereit, das zu seinen Vorgesetzten
korrekt
- Sein Verhalten zu Vorgesetzten war
vorbildlich
- Seine Führung gegenüber Vorgesetzten und
Mitarbeitern gab keinen Anlass zu Beanstandungen
- Sein Verhalten zu Arbeitskollegen war
kameradschaftlich und hilfsbereit, das zu seinen Vorgesetzten
korrekt
mangelhaft
- Sein persönliches Verhalten war insgesamt
einwandfrei
- Er wurde im Mitarbeiterkreis als
umgänglicher Kollege geschätzt
- Er galt als kollegialer und freundlicher
Mitarbeiter
- Sein persönliches Verhalten gegenüber
Vorgesetzten und Mitarbeitern war angemessen
ungenügend
- Er galt als kollegialer und freundlicher
Mitarbeiter
- Er wurde im Mitarbeiterkreis als
umgänglicher Kollege geschätzt
- Sein persönliches Verhalten war insgesamt
tadellos
- Er war stets um ein gutes Verhältnis zu
Kollegen und Vorgesetzten bemüht
2. Die Arbeitsleistung des
Mitarbeiters
sehr gut
- Seine Leistungen haben stets in jeder
Hinsicht unsere vollste Anerkennung gefunden
- Seine Leistungen waren stets sehr gut
- Wir waren stets außerordentlich zufrieden
- Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit
- Er hat unsere Erwartungen in jeder Hinsicht
und in allerbester Weise entsprochen
gut
- Wir waren immer sehr zufrieden
- Leistungen fanden stets volle Anerkennung
- Mit den Leistungen voll und ganz zufrieden
- Seine Leistungen haben unsere volle
Anerkennung gefunden
- Stets zu unserer vollen Zufriedenheit
- Hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht
entsprochen
befriedigend
-
Wir waren sehr zufrieden
-
Zu unserer vollen Zufriedenheit
-
Leistungen waren zufriedenstellend
-
Hat unseren Erwartungen entsprochen
ausreichend
mangelhaft
-
Wir waren zufrieden
-
Im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit
-
Hat die Erwartungen größtenteils erfüllt
-
Führte die übertragenen Aufgaben mit großem
Fleiß und Interesse durch
-
War stets bemüht, den Anforderungen gerecht
zu werden
ungenügend
3. Allgemeine Aussagen zum Verhalten
des Mitarbeiters
Formulierung: „Für die Belange der Belegschaft bewies er
Einfühlungsvermögen.“
Bedeutung: Er sucht sexuelle Kontakte im Betrieb.
Formulierung: „Er hat sich stets um gute
Verbesserungsvorschläge bemüht.“
Bedeutung: Er ist ein Besserwisser, der seine
Fachkenntnisse (soweit vorhanden) nicht in die Praxis umsetzen kann.
Formulierung: „Er hat alle Arbeiten ordnungsgemäß
erledigt.“
Bedeutung: Er ist ein Bürokrat, Eigeninitiative ist
ein Fremdwort.
Formulierung: „Im Kollegenkreis galt er als
toleranter Mitarbeiter.“
Bedeutung: Mit seinen Vorgesetzten hatte er
Probleme.
Formulierung: „Wir haben ihn als zuverlässigen
Mitarbeiter kennen gelernt.“
Bedeutung: Er war nicht sehr beliebt.
Formulierung: „Er war wegen seiner Pünktlichkeit
ein gutes Vorbild.“
Bedeutung: Die Leistungen waren völlig
unzureichend.
Formulierung: „Er war sehr tüchtig und wusste sich
gut zu verkaufen.“
Bedeutung: Er ist ein unangenehmer Mitarbeiter.
Formulierung: „Wir haben uns im gegenseitigem
Einvernehmen (Einverständnis) getrennt.“
Bedeutung: Wir haben ihm gekündigt.
Formulierung: „Mit seinen Vorgesetzten ist er gut
zurechtgekommen.“
Bedeutung: Er ist ein Mitläufer, der sich gut
anpasst.
Formulierung: „Er zeigte für seine Arbeit
Verständnis.“
Bedeutung: Er war faul und hat nichts geleistet.
Formulierung: „Er bemühte sich, den Anforderungen
gerecht zu werden.“
Bedeutung: Er hat versagt.
Formulierung: „Er war immer mit Interesse bei der
Sache.“
Bedeutung: Er hat sich angestrengt, aber nichts
geleistet.
Formulierung: „Er hat sich mit großem Eifer an
diese Aufgabe herangemacht und war erfolgreich.“
Bedeutung: mangelhafte Leistung.
Formulierung: „Wir lernten ihn als umgänglichen
Kollegen kennen.“
Bedeutung: Viele Mitarbeiter sahen ihn lieber von
hinten als von vorn.
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