Änderung der EU- Arbeitszeitrichtlinie  
 

 

    
            

 

Änderung der EU- Arbeitszeitrichtlinie

Die von den Fachministern der Mitgliedsstaaten am 10. Juni 2008 vereinbarte Änderung der EU- Arbeitszeitrichtlinie stößt bei der dbb tarifunion auf Kritik. Die bisherige Rechtssprechung des EuGH aus dem Jahr 2003 sieht vor, dass auch Bereitschaftsdienst in der Regel als volle Arbeitszeit zu werten ist. Aufgrund dieser Rechtssprechung wurde auch das Tarifrecht im Öffentlichen Dienst angepasst.

Diese tarifliche Umsetzung führte dazu, dass überlange Arbeitszeiten in den Krankenhäusern fortan der Vergangenheit angehörten. Die neue Richtlinie berücksichtigt zwar diese Rechtssprechung, indem sie zwischen aktiven und inaktiven Bereitschaftsdiensten unterscheidet. Die Erweiterung des zulässigen Arbeitszeitrahmens auf 65 Wochenstunden könnte aber dazu führen, dass die Arbeitszeit in den Krankenhäusern wieder erheblich verlängert wird. Dies ist sowohl für die Arbeitsbelastung des Personals als auch für die Qualität der Patientenversorgung ein erheblicher Rückschritt. Befürchtungen, wonach die Arbeitgeber die Richtlinie zum Aufschnüren der tariflich vereinbarten Arbeitszeitregelungen nutzen würden, scheinen denn auch angebracht.  „Bereits kurz nach Bekanntwerden der Einigung“ so Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion in Berlin „begann die Krankenhauslobby damit, die tariflichen Arbeitszeitregelungen für Krankenhauspersonal in Frage zu stellen.“

Weitere Informationen unter http://dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/3146_3950.php.

 

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