Straßenwärtermeister/in: Inhalte/Ablauf/Abschluss
Ausbildungsinhalte
Im fachpraktischen Teil I der Ausbildung werden folgende
Inhalte vermittelt:
- Straßenplanung
- Vermessung
- Tief- und Straßenbau (Vermessung)
- Landschaftsgestaltung
Im fachtheoretischen Teil II der Ausbildung werden
beispielsweise folgende Kenntnisse vermittelt:
- Bautechnische Grundlagen
- Umweltschutz
- Straßenbau
- Ver- und Entsorgungsleitungen/Leitungsbau
- Verkehrszeichen und -einrichtungen,
Verkehrssicherungspflicht
- Verdingungswesen, Angebote und Ausschreibung
- Baubetrieb/Straßenerhaltung
- Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
- Landschaftsgestaltung und Grünpflege
- Ingenieurbauwerke
- Winterdienst
Im wirtschaftlichen und rechtlichen Teil III der
Prüfungsvorbereitung werden folgende Inhalte vermittelt:
- Rechnungswesen
- Wirtschaftslehre
- Rechts- und Sozialwesen
Im berufs- und arbeitspädagogischen Teil IV werden
folgende Inhalte vermittelt:
- Grundfragen der Berufsbildung
- Planung und Durchführung der Ausbildung
- Der Jugendliche in der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen für die Berufsausbildung
Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss:
Fortbildungsprüfung nach der
Handwerksordnung
und dem
Berufsbildungsgesetz
Erforderliche Nachweise:
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass die in der
Verordnung vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis
nachgewiesen werden kann.
Erforderliche Prüfungen
Meisterprüfung
Die Meisterprüfung besteht aus praktischen, schriftlichen und
mündlichen Teilen.
Prüfungswiederholung:
Die Meisterprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle:
Die Prüfung wird durch die Handwerkskammer abgenommen.
Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung lautet:
Straßenwärtermeister/Straßenwärtermeisterin.
Ausbildungsform
Für die Ausbildung vom Facharbeiter zum Meister ist kein
bestimmter Ausbildungsgang vorgeschrieben, von
Bildungseinrichtungen der Kammern und von Wirtschaftsverbänden
werden aber Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung
angeboten. Diese können in der Regel in Teilzeit oder Vollzeit
absolviert werden. |