Endfassung von TV-L und TVÜ-L unter Dach und Fach:
Einkommen und Flächentarif gesichert
26.10.2006
dbb tarifunion und Tarifgemeinschaft
deutscher Länder (TdL) haben sich diese Woche auf die endgültige Fassung
des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und auf
den dazugehörigen Überleitungstarifvertrag (TVÜ-L) geeinigt. Damit wurde
das Eckpunktepapier vom 19. Mai 2006 umgesetzt. Das neue Tarifrecht wird
planmäßig zum 1. November 2006 in Kraft treten.
Der neue TV-L betrifft alle Beschäftigten der
Länder mit Ausnahme von Berlin und Hessen, die nicht mehr Mitglieder der
TdL sind.
Ab 1. November 2006 gilt eine neue Entgelttabelle.
Außerdem wird es Änderungen in den Arbeitszeitbestimmungen geben. Im
Wesentlichen orientiert sich das Tarifergebnis am TVöD, der für die
Beschäftigten bei Bund und Kommunen gilt.
Frank Stöhr, Chef der dbb tarifunion, wertet den
Kompromiss nicht zuletzt aus diesem Grund als Erfolg: „Der TVÜ-L sichert
für alle Bestandsbeschäftigten im Grundsatz das bisherige Einkommen und
zukünftige Ansprüche. Damit ist endgültig die Gefahr eines tariffreien
Zustands in den Ländern sowie einer schleichenden Aushöhlung der
Tarifautonomie gebannt.“
Weitere Informationen im aktuellen
Flugblatt der dbb tarifunion.

Jetzt
alle Texte zum Tarifabschluss mit den Ländern zum Downloaden:
TV-L
Volltext,
TVÜ-L,
TVÜ-L Anlage 1 Teil A,
TVÜ-L Anlage 1 Teil B,
TVÜ-L Anlage 1 Teil C,
TVÜ-L Anlage 2,
TVÜ-L Anlage 3,
TVÜ-L Anlage 4,
TVÜ-L Anlage 5,
TV-EntgeltU-L,
TVA-L BBiG,
TVA-L Pflege,
TV Prakt Weitergeltung,
PKW-Fahrer TV-L,
TV ZUSI-L,
TVsozAb-L,
ÄTV zum
ATV
|